Aufgrund der Ausbreitung des hochpathogenen Geflügelpest-Erregers H5N8 in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen und Bayern ist mit amtlicher Bekanntmachung zur Gefahrenabwehr rein vorsorglich die Aufstallung von Geflügel im Gebiet der Gemarkung Hagenburg, der Gemarkung Altenhagen III und der Gemarkung Wiedenbrügge nördlich der B 441 angeordnet worden. Die Gemarkungen sind Teil von oder angrenzend an avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brut und Gastvögel, dass heißt es handelt es sich um ein Wildvogeldurchzugsgebiet und Rastplatz für national und international wildlebende Wat- und Wasservögel. Bei Geflügelhaltungen in diesen Gebieten ist von einem hohen Eintragsrisiko der Geflügelpest durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Das Aufstallungsgebot tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.