Sie schwebt auf einer Höhe von 100 bis 120 Metern über dem Boden und macht von dort Luftbildaufnahmen, die später zu einem 3D-Modell der Landschaft zusammengefügt werden. Für die Vermessung des Flurbereinigungsgebietes Nordumgehung ist ab Montag, den 13. November circa eine Woche lang eine Drohne im Einsatz. Im Auftrag des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Hildesheim wird das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Katasteramt Hannover – die erforderlichen Aufnahmen machen.
Das Flurbereinigungsverfahrens Wunstorf Nord wurde 2018 eingeleitet. Es erstreckt sich über Teile der Gemarkungen Luthe, Blumenau, Wunstorf, Klein-Heidorn, Großenheidorn, Bokeloh und Teile der Gemarkungen Altenhagen. Die Hauptziele sind die zeitnahe und lagerichtige Bereitstellung von Flächen für das Unternehmen Ortsumgehung B 441 sowie die Zusammenlegung von zersplitterten Grundbesitz. Entstehende Nachteile für die allgemeine Landeskultur und des Grundbesitzes werden miniert. Das Wege- und Gewässernetz wird an die veränderten Verhältnisse angepasst.
Das Landesamt besitzt für den Einsatz von Drohnen eine erforderliche Betriebserlaubnis der niedersächsischen Landesluftfahrtbehörde. Mithilfe der Luftaufnahmen können Geodaten wie Wege, Gewässer und Grundstücksgrenzen schneller und umweltschonender erfasst werden als durch Bodenvermessungen. Die Vorgaben des Datenschutzes werden eingehalten. Die Drohne fliegt satellitengesteuert. Dennoch müssen die Fernpiloten des Landesamtes das Fluggerät ständig beobachten, um im Bedarfsfall mittels Fernbedienung reagieren zu können. Beispielsweise wenn plötzlich ein Rettungshubschrauber am Himmel erscheint. Außerdem stehen die Fernpiloten im ständigen Kontakt mit dem angrenzenden Fliegerhorst Wunstorf. Aufgrund der begrenzten Akkukapazitäten wird es einige Zwischenlandungen mit Akkuwechseln geben.