Im Jahr 2017 sind über alle Rechtskreise hinweg 7362 Bewilligungsentscheidungen im Rahmen des BuT ergangen. Das sind 1763 mehr als im Jahr 2014. Der größte Anteil fällt dabei immer noch auf die Finanzierung der Mittagsverpflegung in der Schule. Die Lernförderung hat, wie oben schon erwähnt, seit dem Jahr 2015 einen deutlichen Sprung gemacht. Über das BuT werden aber auch Tagesausflüge, Klassenfahrten, die Schulbeförderung sowie allgemeine Teilhabe und der Schulbedarf finanziert. Letzteres können aber nur Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag in Anspruch nehmen.