Wenn im Familien- oder Freundeskreis ein Trauerfall eintritt, ist der Schmerz groß. Doch trotz Trauer um einen nahestehenden Menschen wird ein Aspekt im Vorwege häufig vergessen: Um eine Beerdigung überhaupt in die Wege leiten zu können, müssen die Familiendokumente vorliegen, um den Verstorbenen beim Standesamt, der Krankenkasse und der Rentenversicherung abzumelden. Dazu gehören Personalausweis, Krankenversicherungskarte sowie die Rentenversicherungsnummer.
Die Bürokratie nimmt keine Rücksicht auf trauernde Menschen. In dieser schwierigen Zeit sind folgende Dokumente beim Standesamt vorzulegen: Mit Personalausweis und Totenschein wird die Identität des Verstorbenen gegenüber dem Standesamt nachgewiesen. Bei Ledigen ist zusätzlich die Geburtsurkunde einzureichen. Bei verwitweten Personen müssen die Heirats- sowie Sterbeurkunden des Ehepartners vorgelegt werden. Bei Geschiedenen ist ein rechtsgültiges schriftliches Scheidungsurteil vorzulegen.
Tipp: Sinnvoll ist es, wenn ein Stammbuch (soweit vorhanden) und alle relevanten Dokumente – am besten im Original – in einer Mappe bereitliegen. Die Angehörigen, die im Todesfall die Beerdigung organisieren werden, sollten wissen, wo diese Unterlagen aufbewahrt werden.
Sollte es beim Auffinden der Familiendokumente Probleme geben, helfen die Bestattungsunternehmen weiter. Sie können die fehlenden Papiere beschaffen. Allerdings kann es in diesen Fällen zu Verzögerungen kommen. So kann der Erbschein erst ausgestellt werden, wenn die Sterbeurkunde vorliegt. Darüber hinaus können ohne dieses unerlässliche Dokument auch die Konten des Verstorbenen nicht aufgelöst werden. Daher der eindringliche Rat: Legen Sie die nötigen Familiendokumente bitte rechtzeitig bereit.