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Aktuelle Vorlage: Die Vorabentscheidung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. (Foto: tau)

Prüfung fällt eindeutig aus

Die Stadtverwaltung hält den Entwurf eines Bürgerbegehrens, das sich gegen Pläne zur Innenstadtsanierung wendet, für unzulässig. Ausschlaggebend sind rechtliche Ausschlussgründe, finanzielle Risiken im Vergabeverfahren sowie unzutreffende Angaben in der Begründung. Derweil nimmt die politische Auseinandersetzung über die Zukunft der Fußgängerzone Fahrt auf.
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