Über die geplante Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Amtshausweg ist in dieser Woche im Ortsrat noch einmal diskutiert worden. Das Gremium bekräftigte seinen bereits im Oktober gefassten Beschluss. Anlass für die Wiedervorlage waren Einwände der Anlieger (wir berichteten), von denen die Ortsräte erst verspätet Kenntnis erlangten. Diese hatten nun Gelegenheit, ihre Bedenken, die gegen die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs sprechen, noch einmal vorzutragen, vermochten den Ortsrat damit aber nicht zu überzeugen.
Im Ortsrat legten neben Bauamtsleiter Alexander Wollny auch der Fachbereichsleiter Ordnung und Bürgerservice, Markus Saars, zu dessen Ressort der Fachdienst Straßenverkehr gehört, dar, wie die Verwaltung zu ihrer Einschätzung gelangte. Ursächlich war ein Hinweis des Verkehrsgutachters, der sich den gesamten Bereich anschaute und empfahl, verkehrsrechtlich nur nachzuvollziehen, was baulich schon vorhanden ist. Mit anderen Worten: Querschnitt und Funktion der Straße sprechen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs.
Die Stadt räumte ein, dass es bisher eine Fehlentwicklung war, dies nicht zu tun. Theoretisch könne man auf dem Amtshausweg, der von Autos, Fahrradfahrern und Fußgängern gleichermaßen genutzt wird, derzeit Tempo 50 fahren. Die geplante Anordnung schaffe demnach eine Klarheit, die für die Anlieger nur Vorteile brächte. Dass der verkehrsberuhigte Bereich nötig sei, damit ein Neubauvorhaben genehmigt werden könne, ist falsch. Zwischen beiden Vorgängen bestehe kein Zusammenhang. Vielmehr habe das Verkehrsgutachten auch ergeben, dass der zusätzliche Verkehr, der durch das Neubauvorhaben entsteht, über die vorhandene Infrastruktur - also den Amtshausweg - problemlos abgewickelt werden könne.