Basierend auf den neu beschlossenen Abfallgebühren erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer in der Region Hannover Anfang des Jahres ihre Gebührenbescheide. In den rund 240.000 Mitteilungen weist aha im Einzelnen auf die weitere Vorgehensweise hin: Eigentümerinnen und Eigentümer, die gegen die Gebührenfestsetzung von 2014 geklagt haben, erhalten den Hinweis, dass die Gebührenforderung für 2014 vorerst ausgesetzt wird und ausschließlich Abfallgebühren für 2015 festgesetzt werden. Die Gebührenforderung für das Jahr 2014 wird durch einen separaten Gebührenbescheid festgesetzt. Hierbei ist zu beachten, dass die für 2014 neu festgesetzte Gebührenforderung nicht höher ist als die bisherige Forderung von 2014 und somit für das Jahr 2014 niemand schlechter gestellt wird. Eigentümerinnen und Eigentümer, die nach dem 10. November bis Ende des vergangenen Jahres eine gebührenrechtliche Änderung beantragt haben, erhalten im Schreiben den Hinweis, dass diese Änderung noch nicht im Gebührenbescheid 2015 berücksichtigt werden konnte. Die gewünschte Änderung wird in einem gesonderten Bescheid rückwirkend festgesetzt. Die Differenzbeträge werden automatisch verrechnet. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die weder eine Klage eingereicht noch eine gebührenrechtliche Änderung beantragt haben, erhalten den Gebührenbescheid 2015 auf Basis der neuen Abfallgebührensatzung.
Kunden, die die zugesendeten Gebührenbescheide mit den geltenden Gebührensätzen abgleichen wollen, finden die Informationen über die aktuellen Gebühren für die Restabfallabfuhr im Internet unter www.aha-region.de und erhalten sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kostenlosen Servicehotline 0800 999 10 20. Sie sind erreichbar montags bis donnerstags von 7 bis 16.30 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr. Die aktuelle Übersicht über die Abfallgebühren 2015 sendet aha auf Wunsch auch kostenlos zu.