Ein 24-jähriger Bückeburger wurde in dieser Woche dem Haftrichter beim Amtsgericht Bückeburg vorgeführt, nachdem er zuvor bereits zweiten Mal im Zusammenhang mit Brandstiftungen und vorsätzlichen Sachbeschädigungen durch Feuer im Stadtgebiet von Bückeburg festgenommen worden war.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte mittlerweile durch einen Facharzt begutachtet. Das medizinische Gutachten führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft einen Unterbringungsbefehl beim Amtsgericht beantragte – eine Maßnahme, die einer Untersuchungshaft gleichkommt, aber eine Unterbringung in einer forensischen Fachklinik vorsieht. Der Haftrichter stimmte diesem Antrag zu, sodass der 24-Jährige am Montag durch den Kriminalermittlungsdienst der Polizei Bückeburg in die forensische Abteilung einer Fachklinik gebracht wurde. Damit wurde der Beschuldigte nicht in eine reguläre Haftanstalt, sondern in eine spezialisierte Einrichtung eingewiesen, um eine angemessene Betreuung und Überwachung sicherzustellen. Die Ermittlungen zu den Brandstiftungen dauern weiterhin an.
Was bedeutet die Unterbringung in der Forensik?
Die Unterbringung in der Forensik bedeutet, dass der Verdächtige aufgrund einer psychischen Erkrankung und der Gefahr weiterer Straftaten in einer gesicherten psychiatrischen Klinik behandelt und von der Allgemeinheit abgeschirmt wird, statt in ein reguläres Gefängnis zu kommen. Dort würde er zudem erst nach einer Verurteilung durch ein Gericht kommen, aktuell befinden sich die Strafverfolgungsbehörden aber noch in der Phase der Ermittlungen.