Die Frage der Organisationsform des Ganztagsunterrichts an der Grundschule bleibt in intensiver Diskussion. Die Abstimmung des Schulvorstandes, in der sich dieser damals für das vollgebundene Ganztagskonzept entschied, ist ungültig. Dies bestätigten Landesschulbehörde und Schulleiter Torsten Rolke. Grund ist ein Formfehler bei der Abstimmung. Einer der Elternvertreter hatte sich damals kurzfristig für die Sitzung abgemeldet, wie Rolke erklärte. Sein Votum habe er deshalb schriftlich mitgeteilt. Dies sei in diese Form jedoch nicht zulässig gewesen, wie sich im Nachhinein herausgestellt habe. Was den Beteiligten zu diesem Zeitpunkt nicht klar gewesen sei. „Wir sind ja alle keine Volljuristen“, hielt Rolke fest.
Die Konsequenz ist, dass die Abstimmung wiederholt werden muss. Der Schulvorstand trifft sich in der Angelegenheit zu einer Sitzung am 13. März. Grundsätzlich könnte das Gremium dort die Abstimmung wiederholen und sich dabei zum Beispiel erneut für das vollgebundene Ganztagsmodell entscheiden. Schulleiter Torsten Rolke erklärte jedoch, dass sich der Schulvorstand möglicherweise entschließe, diese Frage vorerst zu vertagen. Der Samtgemeinderat hat die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft beschlossen, welche den Prozess zur Einführung der Ganztagsschule begleiten soll. Sie wird aus Vertretern der verschiedenen Fraktionen und Gruppen des Samtgemeinderates, Vertretern des Schulelternrates, Vertretern der Grundschule und der Verwaltung sowie der Kinderbetreuungseinrichtungen bestehen. Es zeichne sich ab, dass der Schulvorstand zunächst die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe abwarten wolle, um sich mit deren Anregungen auseinandersetzen zu können. So würde also die Entscheidung vorerst vertagt.
Torsten Rolke hielt fest, dass die Entscheidung über das Ganztagskonzept in die Kompetenz der Schule falle.
Neben der Bildung der Arbeitsgemeinschaft beschloss der Samtgemeinderat auch, eine umfassende Informationsveranstaltung für die Eltern zu organisieren und eine Umfrage zur bevorzugten Form des Ganztagsunterrichts in der Elternschaft auf den Weg zu bringen. Dieses Verfahren stelle allerdings den angepeilten Start für den Ganztag in 2024 in Frage, wie unter anderem Samtgemeindebürgermeister Ditmar Köritz bei verschiedenen Gelegenheiten ausführte. Dafür müsste bis Ende November ein Antrag mit Konzept bei der Landesschulbehörde eingehen. Mit dem nun neu angeschobenen Prozess von Elterninformation und Umfrage stehe dies allerdings in Frage, so Köritz` Bedenken. Der Ganztag ist in den Niedersächsischen Grundschulen ab 2026 verpflichtend einzuführen. Ziel von Samtgemeinde und Schule war es, 2024 mit einem gewissen Vorsprung zu starten, um zum Beispiel bei der Suche nach Kooperationspartnern noch Vorteile zu haben. Foto: bb