Zum 1. Mai treten Änderungen des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes in Kraft. Fotos in Papierform dürfen dann nicht mehr für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen sowie für vorläufige Dokumente verwendet werden. Die biometrischen Lichtbilder müssen durch einen Dienstleister elektronisch gefertigt werden, der das Foto durch ein sicheres Verfahren an das Bürgerbüro übermitteln kann. Alternativ dürfen die biometrischen Lichtbilder auch direkt elektronisch in den Personalausweis- und Passbehörden gefertigt werden. Das Bürgerbüro bietet bereits seit dem letzten Jahr die Möglichkeit an, solche Fotos direkt und digital vor Ort zu erstellen. Die Kosten hierfür betragen je Lichtbild 6 Euro.