Die Verordnung ist in ihrem Aufbau unverändert geblieben. Neu sind mehrere Regelungen, die abhängig sind von der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (7-Tages-Inzidenz). Hier gelten die Grenzwerte von 35 bzw. 50 Neuinfizierten mit jeweils abgestuften Regelungen. Insbesondere betroffen sind: Eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit im Freien (§ 2), Personenhöchstgrenzen für private Zusammenkünfte (§ 6) und Veranstaltungen (§§ 7 u. 8) sowie eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe (§ 10). Ab sofort wird das Tragen einer Maske im öffentlichen Raum ab einer Fallzahl von 35 auch im Freien empfohlen. Wird die Grenze von 50 überschritten, wird dies verpflichtend. An privaten Zusammenkünften und Feiern dürfen bei mehr als 50 Neuinfizierten Personen aus maximal zwei Haushalten, höchstens aber insgesamt nicht mehr als zehn Angehörige und Personen teilnehmen. Für Veranstaltungen gilt: Liegt die Inzidenz-Zahl über 35 entscheidet die zuständige Behörde über die Zahl der Besucherinnen und Besucher, liegt sie über 50 ist diese auf einhundert Personen beschränkt. In der Gastronomie gibt es eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr, dies gilt ab 35 Fällen, steigt sie über 50 dürfe alkoholische Getränke nicht mehr Außer-Haus verkauft werden. Wunstorf richtet sich bei seinen Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen der Region, es gibt keine „eigenen” Maßnahmen wie Pressesprecher Alexander Stockum deutlich macht. „Wir wollen die zweite Stufe nicht”, macht er deutlich und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich vorsichtig und vorbildlich zu verhalten. Christina Kreutz, Pressesprecherin der Region Hannover, erläutert: „Wir sehen die Region als Gesamtgebiet. Wir brechen die Maßnahmen nicht auf einzelne Städte runter.”