Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit steigt erfahrungsgemäß auch die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum. Die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg wird daher ab März in beiden Landkreisen verstärkt Kontrollen an verschiedenen Orten durchführen.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auf bestehende Regelungen aufmerksam zu machen. Immer wieder werden Verstöße festgestellt, die sowohl für die Fahrenden als auch für andere Verkehrsteilnehmer ein erhebliches Unfallrisiko darstellen.
- Mindestalter: Die Nutzung ist ab 14 Jahren erlaubt.
- Helm: Eine Helmpflicht besteht nicht; das Tragen eines Helms wird jedoch dringend empfohlen
- Personenzahl: E-Scooter dürfen nicht zu zweit genutzt werden -
es ist nur eine Person zulässig.
- Verkehrsflächen: E-Scooter müssen Radwege benutzen. Fehlt ein
Radweg, ist die Fahrbahn zu nutzen. Die Nutzung von Gehwegen ist
grundsätzlich nicht erlaubt, sofern diese nicht ausdrücklich
freigegeben sind.
- Alkohol und Drogen: Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie
für Kraftfahrzeugführende. Bereits ab 0,5 Promille liegt eine
Ordnungswidrigkeit vor, ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen
oder ab 1,1 Promille eine Straftat. Für unter 21-Jährige gilt
die 0,0-Promille-Grenze.
- Handynutzung: Während der Fahrt darf kein Mobiltelefon benutzt
werden.
- Versicherung: Eine gültige Versicherungskennzeichnung ist vorgeschrieben (aktuelles Versicherungsjahr beachten). Eine Betriebserlaubnis muss vorhanden sein und auf Verlangen zusammen mit dem Versicherungsnachweis vorgezeigt werden können
- Technischer Zustand: Beleuchtung, Klingel und Bremsen müssen
funktionstüchtig sein. Technische Veränderungen, insbesondere
zur Leistungssteigerung, führen zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis.
- Geschwindigkeit: E-Scooter dürfen bauartbedingt maximal 20 km/h
fahren.
- Abstellen: Fahrzeuge sind so abzustellen, dass andere
Verkehrsteilnehmer - insbesondere Fußgänger, Menschen mit
Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer - nicht behindert werden.
Die Polizei weist darauf hin, dass Verstöße konsequent verfolgt werden. Je nach Schwere drohen Verwarn- oder Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote oder strafrechtliche Konsequenzen.
Die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg setzt neben Kontrollen weiterhin auf Aufklärung und appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.