Königs- und Preisschießen mit dem Lichtpunktgewehr (Jüngstenschützenkönig): Mittwoch, 11. Mai, 17 bis 20.30 Uhr im Schützenheim Steinhude, Hermann-Löns-Weg 18; Mittwoch, 18. Mai, 17 bis 19 Uhr, Schützenheim Blumenau Am Blumengarten 34; Freitag, 20. Mai, 17 bis 19 Uhr im Schießsportheim des Jägercorps. Die Ausgabe der Scheiben sowie die persönliche Anmeldung zum Lichtpunktgewehrschießen können bis 30 Minuten vor Ende der Schießzeiten am Schießstand erfolgen. Schießen um den Stadtpokal findet statt im Schießsportheim des Jägercorps Wunstorf in der Barne am Sonnabend, 28. Mai ab 14 Uhr. Das Schießen um den Ratspokal findet statt im Schießsportheim des Jägercorps Wunstorf in der Barne am Mittwoch, 20. April ab 18 Uhr. Beim Königsschießen werden ausgeschossen der Schützenkönig der Stadt Wunstorf und die zwei besten Schützen, der Jungschützenkönig der Stadt Wunstorf und die zwei besten Schützen, der Kinderschützenkönig der Stadt Wunstorf und die zwei besten Schützen, der Jüngstenschützenkönig der Stadt Wunstorf und die zwei besten Schützen und die besten Männer der Vereine und besten Schützen der Kompanien sowie das Preisschießen auf die Stadtscheibe und Kinderstadtscheibe. Die Durchführung des Schießens ist in den Bedingungen für das Schießen auf die städtischen Scheiben sowie in den Bedingungen für das Schießen um den Stadtpokal und den Ratspokal zum städtischen Schützenfest in Wunstorf 2016 festgelegt. Die Bedingungen sind in den ausrichtenden Vereinen ausgehängt und können dort eingesehen werden. Auf die Königsscheibe können alle Bürgerinnen und Bürger des Jahrganges 1997 und älter, auf die Jungkönigsscheibe dürfen Jugend und Junioren der Jahrgänge 1998 bis 2001 schießen. Teilnahmeberechtigt auf die Kinderkönigsscheibe sind Mädchen und Jungen der Jahrgänge 2002 und 2003. Die Jüngstenkönigsscheibe wird von den Mädchen und Jungen der Jahrgänge 2004 bis 2007 ausgeschossen. Für die Wertung des städtischen Königsschießens müssen die Teilnehmer zum Zeitpunkt des Schießens in Wunstorf behördlich gemeldet sein. Zudem müssen sie an beiden Festumzügen vom jeweiligen Standquartier aus mit marschieren und dies durch die Eintragung in der jeweiligen Ausmarschkontrollliste nachweisen. Kinder- und Jüngstenkönigsteilnehmer sind ausgenommen. Foto: gi