„Das Votum der Nutzer des Nahverkehrs ist eindeutig, daher begrüßen wir als Aufgabenträger das Alkoholkonsumverbot”, erklärte Regionspräsident Hauke Jagau. Die üstra will mit dem Alkoholkonsumverbot einen Lernprozess bei ihren Fahrgästen initiieren und geht in der Umsetzung kulant vor. Daher wird es zunächst bei Verstößen auch keine Strafe geben, sondern einen ermahnenden Hinweis auf das Verbot. In Wiederholungsfällen oder wenn andere Fahrgäste belästigt werden, macht die üstra wie bislang auch von ihrem Hausrecht Gebrauch und verweist die Trinker aus Fahrzeug und Station. „Wir wollen das Verbot mit Augenmaß durchsetzen und bei Konflikten deeskalierend wirken”, erläuterte André Neiß. Das Verbot soll vor allem vom Sicherheitspersonal der protec überwacht und durchgesetzt werden. „Auch dies entspricht dem Wunsch unserer Fahrgäste, wie wir aus der Kundenbefragung erfahren haben”, betonte der Vorstandsvorsitzende der üstra. Das Verbot wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, zu diesem Zeitpunkt werden die Beförderungsbestimmungen entsprechend geändert. Die Zeit bis dahin nutzt die üstra zur Schulung ihres Personals und zur Information der Fahrgäste. Dazu werden Aufkleber an Bussen und Bahnen, Infoflyer und Hinweise im Fahrgastfernsehen dienen.