Alarmierung über Handys und Sirenen | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Alarmierung über Handys und Sirenen

Am 11. September findet erneut der bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr werden zeitgleich in Landkreisen und Kommunen aller Bundesländer Probealarme mit Warnmitteln wie Sirenen, Warn-Apps, Cell-Broadcast (Nachrichten auf Smartphones) ausgelöst. Die Entwarnung erfolgt um 11.45 Uhr.
Der bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnkanäle lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren, so der Landkreis in einer Pressemitteilung.

Wie läuft der Warntag ab?

Gegen 11 Uhr löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Probewarnung über das sogenannte Modulare Warnsystem aus. Mit diesem System sind sehr viele Warnkanäle verknüpft, unter anderem die Warn-Apps BIWAPP und NINA. Wie im letzten Jahr sollen Bürger über Cell Broadcast eine Benachrichtigung mit Warnton auf ihre mobilen Endgeräte erhalten.

Voraussetzungen für Cell-Broadcast

Damit die Nachricht erhalten werden kann, ist folgendes zu beachten:
Es muss sichergestellt sein, dass die aktuellen Updates des Betriebssystems installiert worden sind.
Damit die Probewarnung empfangen werden kann, muss das Handy eingeschaltet sein und darf sich nicht im Flugmodus befinden.
Ältere Geräte können Cell Broadcast-Nachrichten zum Teil nicht empfangen. Auf der BBK-Website sind Informationen der Mobilfunknetzbetreiber und Endgerätehersteller zu den Einstellungsmöglichkeiten zu finden sowie eine Liste mit empfangsfähigen Geräten: www.bbk.bund.de/cellbroadcast.

Alarmierung über Sirenen

Zusätzlich zum Cell Broadcast können teilnehmende Länder und Kommunen ihre lokalen Warnmittel wie zum Beispiel Sirenen auslösen. Gegen 11:45 Uhr erfolgt für die meisten Warnmittel die Entwarnung der Probewarnung. In Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung.
In Deutschland sind Sirenen nicht flächendeckend vorhanden. Die Entscheidung, ob Sirenen vorgehalten, betrieben und regelmäßig gewartet werden, treffen die Städte und Gemeinden in eigener Zuständigkeit. Dort, wo Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehren genutzt werden, können diese die Warnung der Bevölkerung ergänzen. In großen Teilen des Landkreises sind die Sirenen bereits ertüchtigt und sollen ausgelöst werden. Wie in den Vorjahren erfolgt im Landkreis Schaumburg keine Auslösung der Sirenen in der Samtgemeinde Nenndorf, der Samtgemeinde Lindhorst und der Samtgemeinde Niedernwöhren. Auch in der Stadt Bückeburg wird kein Warnton ertönen, da hier aufgrund des Alarmierungsweges lediglich der Feuerwarnton wiedergegeben werden kann. In den nicht genannten Bereichen wurden die Sirenen ertüchtigt.
(Informationen zum Warntag unter www.bundesweiter-warntag.de).


Bastian Borchers
Bastian Borchers

Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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