Die Schulwegüberwachung gehört zu einer der wichtigsten Aufgaben der Kontaktbeamtin des hiesigen Kommissariates, Catharina Bode. Vor wenigen Tagen war sie mit weiteren Beamten in der Barnestraße vor dem Zebrastreifen der Alberst-Schweitzer-Grundschule präsent. Es galt vor allem, den morgendlichen Verkehr zum Schulbeginn zu verfolgen. „In der Barnestraße dürfen die Kinder nicht einfach direkt vor der Schule rausgelassen werden. Besonders am Zebrastreifen kommt es sonst zu sehr gefährlichen Situationen. Da andere Pkws an den Haltenden vorbeifahren und so gegebenenfalls nicht rechtzeitig für die Kinder bremsen können, weil sie zu spät gesehen werden“, sagte Bode. Eltern, die ihre Kiner mit dem Auto zur Schule bringen, sollen die eingerichtete Hol- und Bringzone auf dem Schotterparkplatz in der Rudolf-Harbig-Straße nutzen. Das klappte bestens, die Kontaktbeamtin hob die Disziplin, es gab keine Beanstandungen. Bode wünscht sich, dass das so bleibt auch ohne die Präsenz der Polizei.
Darüber hinaus ist die Rubensstraße im hinteren Bereich der Grundschule eine Schulstraße und darf von den Elterntaxis nicht befahren werden. Aber auch das ist der Kontaktbeamtin wichtig: „Es gibt zwar keine Helmpflicht, aber es ist auffällig, wie wenig Kinder einen Helm tragen. Egal ob mit Roller oder Fahrrad, der Helm kann bei einem Unfall über Leben und Tod entscheiden“, ist der Appell der Polizistin. E-Bikes, also Fahrzeuge, die motorbetrieben und auch ohne Treten fahren, gelten mindestens als Leichtmofa und dürfen frühstens ab 15 Jahren und auch nur mit vorhandener Prüfbescheinigung gefahren werden. Ebenfalls ist für diese Fahrzeuge eine Kfz-Versicherung von Nöten. „Grundschulkinder dürfen diese also auf keinen Fall nutzen. Wenn doch, machen sich gegebenenfalls die Eltern durch das ‚Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis‘ strafbar“, fügte die Beamtin an. Immer beliebter werden E-Scooter, sie dürfen nicht von Grundschülern oder Kindern in der Unterstufe gefahren werden. Um einen E-Scooter nutzen zu dürfen, muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt und der E-Scooter mit einem gültigen Versicherungskennzeichen versehen sein.