Wunstorf erlebt derzeit einen echten Wintereinbruch: Schnee und Glätte sorgen für Freude auf den Rodelhängen, aber auch für Probleme im Alltag. Während Kinder und Familien die weiße Pracht für Schlittenspaß nutzen, kämpfen Entsorger und Autofahrer mit den Tücken der Witterung. Besonders betroffen ist die Leerung der gelben Wertstofftonnen. Das Unternehmen Remondis konnte in dieser Woche einige Straßen nicht anfahren, weil sie für die schweren Müllfahrzeuge unpassierbar waren. Das erklärt das Unternehmen auf seiner Website.
Dort steht: ”Bedenken Sie jedoch, dass ein Müllfahrzeug andere Abmessungen, Masse und Bremswege hat als ein PKW. Daher können Straßen, die Sie vielleicht noch mit dem Auto befahren können, für unsere Fahrzeuge unpassierbar sein. Die Sicherheit unseres Personals sowie aller Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität”. Eine Nachleerung ist nicht vorgesehen – die Anwohner müssen bis zur nächsten regulären Abfuhr warten und dürfen Mehrmengen in transparenten Säcken bereitstellen. Andere Entsorger wie aha hatten hingegen keine Schwierigkeiten die Restmülltonnen zu leeren, räumen aber auch ein, dass es aufgrund der Wetterlage zu Beeinträchtigungen kommen könne.
Die Stadtverwaltung betont, dass die Hauptverkehrsstraßen und Gehwege Vorrang bei der Räumung hatten und es jetzt nachdem es weiterhin kalt ist, immer schwieriger wird, die übriggebliebenen vereisten Strecken zu räumen. Von einer kompletten Unpassierbarkeit könne aber keine Rede sein, so Stadtsprecher Daniel Pfingsten. Betroffen sind vor allem Neben- und Anliegerstraßen, aber auch die Fußgängerzone. Dort sorgt der Bauhof für die Räumung, hält sich aber an Einsatzpläne und Prioritätenlisten. „Die Fußgängerzone ist durchgehend passierbar und anfahrbar, wie auch der tägliche Lieferverkehr zeigt”, erklärt der Stadtsprecher.
Die Verpflichtung zum Winterdienst - also das Schneeräumen und ein Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln bei Glätte - übernimmt auf den Fahrbahnen die Stadt nach einer Prioritätenliste. Die Stadt räumt und streut im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten die Straßen gemäß der Prioritätenliste, bei den Straßen der untersten Priorität gibt es keine Reihenfolge – hier wird nach Ermessen der Einsatzleitung gehandelt.
Für die Gehwege (Radwege/Seitenstreifen) innerhalb der geschlossenen Ortslage sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verantwortlich. Bei Schneefall sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Ist ein Geh- oder Radweg nicht vorhanden, dafür jedoch ein geeigneter Seitenraum, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1 m neben der Fahrbahn freizuhalten.
Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchgeführt sein. Bei länger anhaltenden Schneefällen ist die Schneeräumung in angemessenen Abständen bis 21 Uhr zu wiederholen. Dieselben Regelungen gelten für ein Bestreuen bei Glätte. Zur Beseitigung von Eis und Schnee sind Sand und andere abstumpfende Mittel zu verwenden. Schädliche Chemikalien dürfen nicht eingesetzt werden. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen benutzt werden.
Die Reinigung und der Winterdienst ist jedoch an allen Seiten, an denen das Grundstück an den öffentlichen Straßenraum grenzt, durchzuführen. Auch hierbei gilt wieder der Grundsatz: jeder angrenzende Eigentümer reinigt bis zur Straßenmitte.
Auch im Straßenverkehr zeigt sich der Winter von seiner rutschigen Seite (wir berichteten). In der Nacht vom 3. auf den 4. Januar kam es zu vier Unfällen, bei denen eine Person leicht verletzt wurde. In drei Fällen blieb es bei Sachschäden. Betroffen waren unter anderem die Straßen Cronsbostel, Leinenweberstraße und Im Stadtfelde. Die Polizei schätzt die Schäden auf insgesamt mehrere tausend Euro. Um die Sicherheit zu erhöhen, führte die Polizei am vergangenen Samstag (3. Januar) eine Verkehrskontrolle durch. Dabei wurden zwei Fahrzeuge beanstandet: eines wegen unzureichender Winterbereifung, ein weiteres wegen verschneiter Frontscheinwerfer und einer Schneeschicht auf dem Dach. Gegen beide Fahrer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Der Winter zeigt: Zwischen Schlittenspaß und Rutschpartie liegen manchmal nur wenige Meter. Autofahrer sollten weiterhin vorsichtig unterwegs sein, die nächste Schneefront ist bereits angekündigt.