Der Arbeitskreis „Stoppt Energiesperren” kann sich ein Prepayment-System als unmittelbare Hilfe vorstellen, warnte jedoch davor, dass ein solches System wie in Großbritannien die Stromkosten für Benachteiligte unzumutbar in die Höhe treibt. „Die Kosten für Sozialleistungsempfänger sollten nicht höher sein, als beim Grundversorgertarif”, ist die Forderung von Matthias Mente von der Beratungsstelle WohnWege. Der Arbeitskreis zeigte sich außerdem unzufrieden, dass das BMWi weder die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag noch die Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2009/72 umgesetzt hat. Nach dem Koalitionsvertrag sollten „….Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren, beispielsweise durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit Prepaid-Funktion….” getroffen und nach der EU-Richtlinie nationale Aktionspläne zur Bekämpfung der Energiearmut geschaffen werden. Die EU verpflichtet in der Richtlinie die Mitgliedstaaten „…in jedem Fall eine ausreichende Energieversorgung für schutzbedürftige Kunden (zu) gewährleisten….”. Das BMWi wollte sich nach dem Stand der Umsetzung der EU-Richtlinie erkundigen. Der Arbeitskreis „Stoppt Energiesperren” forderte eine sofortige Umsetzung, da ohne Strom weder Heizung noch Kommunikation oder Kühlschrank laufe und so existenzielle Notlagen entstünden. Der Arbeitskreis zeigte sich enttäuscht, dass die Energieunternehmen der Einladung in den Bundestag nicht gefolgt waren. „Ohne die Energieversorger kommen wir mit konkreten Schritten nicht weiter”, so Mente. Der Arbeitskreis äußert den Verdacht, dass der Grundversorger keinen Handlungsbedarf sehe, um Stromsperren bei circa 280 Haushalten im Landkreis Nienburg beziehungsweise 322.000 Stromsperren bundesweit zu vermeiden. Abschließend machte Beermann deutlich, dass die Nachhaltigkeit eines solchen Projektes im Vordergrund stehen sollte.