Auf der letzten Ortsratssitzung wurde die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den historischen Ortskern beschlossen. 2022 war eine Veränderungssperre samt Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen worden. Bereits damals stand alternativ auch eine Erhaltungssatzung zur Diskussion. Nun also eine Rolle rückwärts oder normaler Ablauf? Auf Nachfrage haben sich hierzu sowohl die Stadtverwaltung als auch der ehemalige Ortsbürgermeister Wilhelm Bredthauer (SPD) geäußert.
Bevor Steinhude im Laufe des 20. Jahrhunderts zu einem anerkannten Erholungsort ausgebaut wurde, war es jahrhundertelang vom Fischfang und den ortsansässigen Webereien geprägt. Trotz aller Veränderungen ist im Zentrum des ehemaligen Dorfes die charakteristische Bebauung mit giebelständigen Häusern erhalten geblieben. Stumme Zeitzeugen, die man schützen und erhalten möchte. Bereits zur Zeit der Gebietsreform diskutierte man im damaligen Gemeinderat über Möglichkeiten der Erhaltung des historischen Ortskerns, wie Bredthauer berichtet. Zu diesem Zweck fand eine Bestandsaufnahme in Form von rund 50 Fotos statt, die Rudi Diersche zusammen mit einigen Ortsratsmitgliedern circa 1980 von den alten Straßen Steinhudes machte. Dabei wurden auch Messlatten aufgestellt, so Bredthauer. Die Fotos gingen ins Stadtarchiv.
Nicht alle Bauvorhaben haben sich in den letzten Jahren positiv auf das Gesamtortsbild ausgewirkt. In der Ortsentwicklung wurde der Schwerpunkt auf Innenentwicklung und Nachverdichtung gelegt, so die Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung. Drei Jahre nach Erlass einer Veränderungssperre möchte man dieser Entwicklung nun mit der Aufstellung einer Erhaltungssatzung entgegentreten, die man für effektiver und einfacher zur Erreichung der angestrebten Ziele hält. Stellt sich die Frage: Warum erst der Umweg über eine Veränderungssperre samt Bebauungsplan?
„Der Schritt hätte eigentlich damals erfolgen sollen“, so Bredthauer, der als damaliger Ortsbürgermeister nach eigener Aussage die Idee einer Erhaltungssatzung eingebracht hatte. Die Stadtverwaltung sah aber die Aufstellung eines Bebauungsplanes als wirkungsvoller und schneller umsetzbar an. Ein Trugschluss. „Im Laufe des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans und der dafür nötigen Vorarbeiten hat sich jedoch gezeigt, dass die Erhaltungssatzung das wirksamere und passendere Instrument zur Erreichung der Ziele ist“, so die Verwaltung heute. Über die Gründe des Umdenkens kann man nur spekulieren. Die Verwaltung betitelt den Vorgang heute als Standardverfahren.
Der ehemalige Ortsbürgermeister und Ideengeber könnte sich dagegen verschiedene Gründe vorstellen, die letztendlich zum Scheitern führten. Da ist zum einen die aus unterschiedlichen Gründen zeitliche Überlastung des Planungsamtes der Stadt und zum anderen die Schwierigkeit, einen Bebauungsplan in einem gewachsenen Ortskern aufzustellen. Nahezu für jedes Grundstück müssten da die Besonderheiten berücksichtigt werden. Für die beschlossene Erhaltungssatzung hat der Ortsrat nun ein Jahr Zeit, alle erhaltenswerten und charakteristischen Punkte für den Geltungsbereich aufzustellen.
Der Verwaltungsausschuss hat der Vorlage der Verwaltung am 12. Mai zugestimmt.