Hebammen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Berufstätigkeit durch eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Inzwischen sind die Schadensfälle in der Geburtshilfe zwar rückläufig, trotzdem sind die Kosten pro einzelnen Schadensfall immens. Dazu zählen auch Aufwendungen für die medizinische, pflegerische und soziale Versorgung und eine lebenslange Einkommenssicherung der Geschädigten. Hohe Prozess- und Anwaltskosten können möglicherweise hinzukommen. Der Anstieg der Schadensfallkosten lässt die Haftpflichtprämie für alle Hebammen rapide in die Höhe schnellen, die für freiberufliche Hebammen zu großen finanziellen Belastungen führt. „Wie ist der Anstieg der Haftpflichtprämie seit 2010 um 55,6 Prozent überhaupt zu rechtfertigen, ohne einen entsprechenden Ausgleich für die Hebammen zu schaffen? Diese Frage muss dringend geprüft und eine angemessene Lösung gefunden werden, ohne den Hebammenberuf noch mehr zu schwächen”, fordern der heimische Landtagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Grant Hendrik Tonne, und Hebamme Maren Drewes. Tonne besuchte auf Einladung von Drewes ihre Hebammenpraxis in Bad Rehburg und informierte sich über die aktuelle Situation der Hebammen. Mit welchen Sprüngen die Haftpflichtprämie auf der Zeitachse von 1981 bis 2015 angestiegen ist, verdeutlicht ein Vergleich des Deutschen Hebammen e.V.: Während die Prämie 1981 noch bei 30,68 Euro lag, beträgt sie ab Juli 2015 6274,32 Euro. „Das geht an die wirtschaftliche Existenz, insbesondere für die Hebammen mit Geburtshilfe”, erläuterte Drewes. Unter diesen Umständen haben Hebammen ihren Beruf entweder schon aufgegeben oder sehen für die Zukunft schwarz. In einigen Landkreisen soll es für schwangere Frauen bereits jetzt zunehmend schwieriger geworden sein, eine Hebamme zu finden. „Wir wollen und dürfen die Hebammen und die jungen Frauen in dieser dringenden Frage nicht alleine lassen”, so Tonne. In seiner Anfrage will Tonne wissen, wie der aktuelle Sachstand der Verhandlungen auf Bundesebene aussieht. Minister Gröhe (CDU) habe letztes Jahr Lösungen versprochen, jetzt müsse geliefert werden, so der Abgeordnete. Ferner soll erfragt werden, ob der Landesregierung Erhebungen über einen Mangel an Hebammen in den Landkreisen Diepholz, Nienburg oder Schaumburg vorliegen. „Die Berufshaftpflicht wird von niemand in Frage gestellt. Die Bedingungen müssen jedoch so ausgestaltet werden, dass Hebammen auch wirtschaftlich erfolgreich sein können”, fordern Tonne und Drewes übereinstimmend.Foto: p