Ihren Dank richtet die Feuerwehr an die Arbeitgeber, die immer wieder Verständnis dafür aufbringen, wenn ein Mitarbeiter kurzzeitig vom Arbeitsplatz verschwinden muss, um anderen in der Not zu helfen. Zwar ist die Pflicht zur Freistellung im Niedersächsischen Brandschutzgesetz geregelt, dennoch ist es für manche Unternehmen schwierig, wenn ein Mitarbeiter die Arbeit plötzlich unterbrechen muss. Foto: Feuerwehr