In Vertretung des Leiters Brandschutzerziehung Karsten Kleber hat der ehemalige Stadtbrandmeister Albrecht Meyer in der Dienstversammlung der Ortswehr den Jahresbericht der Brandschutzerziehung vorgestellt. Sie hat sich auch dieses Jahr als ein fester und wichtiger Baustein in der Ortsfeuerwehr präsentiert. „Fast alle Kinder, die bei uns die Brandschutzerziehung durchliefen, zeigen ein großes Interesse an der Technik und den Aufgaben der Feuerwehr“, sagte Meyer. Es wurden 31 Brandschutzübungen durchgeführt. Sie gliedern sich in 11 Grundschulklassen, 16 Kindergartengruppen und vier sonstigen Gruppen (Kinder unter vier Jahren).
„Insgesamt haben wir 542 Jungen und Mädchen in 59,5 Stunden den Brandschutz in der Stadt theoretisch und praktisch erklärt“, so Meyer. Eine Veranstaltung dauert zwei Stunden, hinzu kommt eine weitere Stunde an Vor- und Nacharbeitungszeit. Zwei Gruppen sind für einen Vormittag verplant. Oft reichten zwei Stunden nicht aus, da von den Kindern viele Beiträge, Beispiele und Ideen eingebracht würden. Aus den Schulen und Kindergärten werde durchweg positiv über den Inhalt und die Durchführung berichtet. „Wir haben aber auch für konstruktive Kritik stets ein offenes Ohr, denn die Zufriedenheit der Jungen und Mädchen liegt uns sehr am Herzen“, berichtete Meyer.
Dem Team der Brandschutzerziehung gehören die Kameraden Albrecht Meyer, Karsten Kleber, Rainer Kruse, Hans-Michael Stein, Maik Aumann, Nils Lohse und Nikolai Kalkbrenner an. Die Brandschützer erhalten seit 2022 von der Stadt eine Aufwandsentschädigung, diese wurde im abgelaufenen Jahr zur Unterstützung an die Kinder- und Jugendfeuerwehr weiter gereicht.
Es gibt rund 400 Brandtote, davon circa 40 Kinder und circa 10.000 Menschen mit Brandverletzungen pro Jahr. Das sind Zahlen aus Deutschland, die zeigen, dass das Feuer viel zu viele Menschen zu Opfern werden lässt. Die Hauptgründe hierfür sind die geringen Kenntnisse über den Brandschutz, das Verhalten bei Bränden und fahrlässige Brandstiftung von Kindern.
In der aktuellen Ausgabe des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes vom 18. Juli 2012 wird auch das Thema Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung behandelt. Besonders erwähnenswert sind Auszüge aus den Paragrafen 12 und 25: „Führen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr die Brandschutzerziehung oder die Brandschutzaufklärung durch, so sind sie währenddessen von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt.“