Die Verwaltung steuert den Aufenthalt in Steinhude an Christi Himmelfahrt auch in diesem Jahr mit einer Allgemeinverfügung. Aus Sicht von Stadt und Polizei haben sich entsprechende Maßnahmen in den vergangenen Jahren bewährt. Kern der Verfügung ist ein Verbot des von Dritten wahrnehmbaren Abspielens von Musik im Gebiet der Ortschaft Steinhude. Dieses gilt auf sämtlichen öffentlichen Flächen, auf dem Strandterrassenvorplatz, der Wiese zwischen Strandterrassen und Bootshaus der Feuerwehr sowie im Kurpark. Auf der Wiese zwischen Minigolfplatz, Strandterrassenparkplatz und Bruchdamm greift das Musikverbot ab 18 Uhr. Diese Grünfläche ist spätestens um 19 Uhr zu verlassen. Das Kurparkgelände rund um die Sonnenuhr wird ganztägig mit Bauzäunen abgesperrt. Aus Gründen des Brandschutzes ist das Grillen auf den genannten Flächen untersagt.
Der Zugang zur Badeinsel wird durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. Alkoholische Getränke sowie Glasflaschen dürfen nicht mitgenommen werden. Transportbehältnisse sind für Sichtkontrollen zu öffnen. Erkennbar alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Insel verwehrt. Für die Durchsetzung der Allgemeinverfügung sowie der städtischen Vorgaben zum Betreten der Badeinsel sind ausreichend Polizeikräfte und ein Sicherheitsdienst im Einsatz.