Mehr Personen dürfen in die Halle | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Mehr Personen dürfen in die Halle

Die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen in Sporthallen sind etwas entschärft. Die aktiven Sportler sind nicht mitzuzählen, wenn es um die Zahl der zulässigen Personen geht.  (Foto: bb)
Die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen in Sporthallen sind etwas entschärft. Die aktiven Sportler sind nicht mitzuzählen, wenn es um die Zahl der zulässigen Personen geht. (Foto: bb)
Die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen in Sporthallen sind etwas entschärft. Die aktiven Sportler sind nicht mitzuzählen, wenn es um die Zahl der zulässigen Personen geht. (Foto: bb)
Die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen in Sporthallen sind etwas entschärft. Die aktiven Sportler sind nicht mitzuzählen, wenn es um die Zahl der zulässigen Personen geht. (Foto: bb)
Die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen in Sporthallen sind etwas entschärft. Die aktiven Sportler sind nicht mitzuzählen, wenn es um die Zahl der zulässigen Personen geht. (Foto: bb)

Bei der letzten Sitzung des Bauausschusses des Landkreises hat sich eine Erweiterung der Möglichkeiten bei der Organisation von Sportveranstaltungen angedeutet. Es dürften künftig höhere Zuschauerzahlen bei Wettbewerben von Fußballern, Leichtathleten Handballern und Co. in Sporthallen zugelassen werden.

Unter dem Punkt „Bericht des Landrates“ informierte Baudezernent Fritz Klebe zum Thema und gratulierte dabei einleitend dem Kreistags-Abgeordneten Horst Peeck. Dieser habe mit seiner Petition an den Landtag in Bezug auf die Versammlungsstättenverordnung eine wichtige Klärung erreicht, so Klebe.
Entscheidend sei die Klarstellung in einem wichtigen Satz der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf die Petition. Hier halte das Ministerium fest, dass bei den 200 laut Verordnung in der Turnhalle zulässigen Besuchern nicht die aktiven Sportler mitzuzählen seien, wie Klebe berichtete. Dies könne bei mancher Veranstaltung helfen, die entscheidende Schwelle von 200 nicht zu erreichen, so Klebe.
Die Verordnung verfügt, dass Turn- und Sporthallen, die nicht als Versammlungsstätten genehmigt sind, nicht ohne weiteres für Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen genutzt werden dürfen (Es gibt Ausnahmemöglichkeiten). Bisher war davon ausgegangen worden, dass sich diese Zahl auf alle in der Halle befindlichen Personen bezieht. Werden die aktiven Sportler beispielsweise eines Turniers dabei nicht mitgezählt, würde dies die Zahl der zulässigen Zuschauer also merklich ausweiten.
Die Versammlungsstättenverordnung mit ihren verschiedenen Einschränkungen mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit im Rahmen des Brandschutzes war auch im Landkreis immer wieder diskutiert worden. Peeck (CDU) hatte in seiner Petition an die Landesebene eine Änderung der Verordnung angeregt. Eben um mehr Möglichkeiten für die heimischen Vereine und weiteren Veranstalter zu eröffnen. Turn- und Sporthallen seien schließlich stets nach hohen Sicherheitsstandards gebaut worden und würden weniger Risiken mit sich bringen als andere Versammlungsstätten wie etwa Diskotheken, so Peecks Argumentation. Hintergrund seiner Beschäftigung mit dem Themenfeld insgesamt sei es auch, teure Umbauten von kreiseigenen Sportstätten zu vermeiden, wie der Kreistagsabgeordnete auf Nachfrage ausführte.
Foto: archiv bb


Bastian Borchers
Bastian Borchers

Redakteur Schaumburger Wochenblatt

north