Ratsbeschluss macht Weg für Kommunalisierung von Therme und Moorbadehaus frei | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Ratsbeschluss macht Weg für Kommunalisierung von Therme und Moorbadehaus frei

Zu den Objekten der Kommunalisierung gehört die Landgrafentherme. (Foto: gk)
Zu den Objekten der Kommunalisierung gehört die Landgrafentherme. (Foto: gk)
Zu den Objekten der Kommunalisierung gehört die Landgrafentherme. (Foto: gk)
Zu den Objekten der Kommunalisierung gehört die Landgrafentherme. (Foto: gk)
Zu den Objekten der Kommunalisierung gehört die Landgrafentherme. (Foto: gk)

Für die Übernahme der Landgrafentherme und des Moorbadehauses in Bad Nenndorf, vom Land Niedersachsen, durch die Stadt Bad Nenndorf, ist der Weg durch ein klares und mehrheitliches Votum durch den Rat der Stadt frei. Die Übernahme beinhaltet auch die Sole-Infrastruktur und Moorabbauflächen, sowie die technischen Anlagen zur Förderung und Verteilung dieser Heilmittel. Ein wesentlicher Schritt im Rahmen der zweiten Kommunalisierung von Landeseinrichtungen im Staatsbad ist damit erreicht.

Bad Nenndorf ist für seine Schwefelquellen und die Sole bekannt. Sie sind wesentlicher Bestandteil des dreifach prädikatisierten Staatsbades Bad Nenndorf, hob Stadtdirektor Mike Schmidt während der durchweg besonders ernsthaft und zum Teil kontrovers geführten Ratsdebatte hervor.

Der Rat hatte im März 2024 zunächst den Beschluss gefasst, den Abschluss des zweiten Kommunalisierungsvertrages auszusetzen. Die Fraktionsvertreter und die Verwaltung wurden beauftragt, in einem Gespräch mit dem niedersächsischen Finanzminister über die Ausgleichszahlungen und die Erstellung von baulichen Fachgutachten zu verhandeln. Die Gespräche führten zu neuen und für die Stadt verbesserten Ergebnissen zwischen den genannten Verhandlungspartnern, die für die jüngste Entscheidung und somit für die Zustimmung des Rates, die Aussetzung zurückzunehmen, letztlich ausschlaggebend waren.

Bei der Abstimmung gab es 19 Ja-, zwei Neinstimmen von der FDP, sowie drei Enthaltungen von Ratsmitgliedern der Grünen.

Möglich wurde dies auf Grundlage eines Vorschlags der Verwaltung, der mit einer Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses im Rat zur Abstimmung kam. Der Beschluss besagt, dass mit diesem Ratsbeschluss die Aussetzung beendet ist.

„Der Ratsbeschluss vom 26. September 2022 wird dahingehend geändert, dass der Entwurf zum Kommunalisierungsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, der Niedersächsischen Staatsbad Nenndorf Betriebsgesellschaft mbH, der Stadt Bad Nenndorf und der Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH, vom 24. August 2022 um folgende wesentliche Inhalte anzupassen ist: Der Zuschuss des Landes für die Übernahme der Liegenschaften in Höhe von 12 Millionen Euro, wird mit Beginn der Übernahme in einer Summe fällig. Für auftretenden oder festgestellten Instandhaltungs- oder Investitionsbedarf, beteiligt sich das Land mit 50 Prozent der Kosten, bis zu einer Höhe von drei Millionen Euro, für die Dauer von acht Jahren. Die Übernahme erfolgt zum 1. Januar 2027.“

Diesem Beschluss ist eine sechsjährige Verhandlungszeit mit dem Land Niedersachsen vorausgegangen. Gründe für die Aussetzung des Beschlusses waren zum einen, dass der Zuschuss des Landes in Höhe von 12 Millionen Euro über zehn Jahre verteilt ohne eine Indexierung erfolgen sollte, inzwischen aber wieder Zinsen für angelegte Gelder erzielt werden können. Es sollte außerdem eine einmalige Zahlung vereinbart werden. Zum anderen wurden bauliche Mängel an der Landgrafentherme bekannt, obwohl das Land die Immobilien als in einem guten Sanierungsstand bezeichnet hatte.

Der Zustand der zu übernehmenden Immobilien sollte daher gutachtlich überprüft werden. Auch sollte über den im Vertrag vereinbarten hälftigen Zuschuss des Landes für die Instandsetzung der Quellen und Immobilien von insgesamt 950.000 Euro über fünf Jahre neu verhandelt werden.

Inzwischen ist das Land bereit, den Zuschuss in Höhe von 12 Millionen Euro in einer Summe auszuzahlen. Die 50-prozentige Beteiligung an Instandhaltungs- und Investitionsbedarfen erhöht das Land auf maximal drei Millionen Euro über einen Zeitraum von acht Jahren.

Die Therme und das Moorbadehaus wurden vom TÜV Rheinland mit dem Ergebnis begutachtet, dass für die Landgrafentherme „ein erheblicher Sanierungsstau“ besteht. „Die geschätzten Sanierungs- und Instandhaltungskosten für die nächsten zehn Jahre belaufen sich auf etwa fünf Millionen Euro, davon 3,7 Millionen Euro für die Schwimmbadtechnik.

Die Begutachtung des Moorbadehauses, bei dem ausschließlich der bauliche Zustand bewertet wurde, hatte ergeben, dass es sich „insgesamt in einen vernünftigen baulichen Zustand befindet“. Es gebe hier einen leichten Instandhaltungsstau. Der TÜV Rheinland schätzt die Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten für das Moorbadehaus für die kommenden zehn Jahre auf 250.000 Euro.

Ein jährliches Defizit von rund 950.000 Euro ist zu erwarten. „Dies ist nach Einschätzung unserer Berater nach wie vor realistisch. Die Berechnung ist noch nicht finalisiert. Das Defizit könnte leicht über den damaligen Prognosen liegen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Über weitere Inhalte der Ratsdiskussion, Finanzirungsfragen und vertraglichen Inhalten informieren wir ausführlich in der nächsten Printausgabe.


Winfried Gburek
Winfried Gburek
Freier Redakteur Schaumburger Wochenblatt
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