Sicherheit für Schulkinder | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Sicherheit für Schulkinder

Soll baulich eingeengt werden: Kreuzung Rubensstraße/Rembrandtstraße. (Foto: tau)
Soll baulich eingeengt werden: Kreuzung Rubensstraße/Rembrandtstraße. (Foto: tau)
Soll baulich eingeengt werden: Kreuzung Rubensstraße/Rembrandtstraße. (Foto: tau)
Soll baulich eingeengt werden: Kreuzung Rubensstraße/Rembrandtstraße. (Foto: tau)
Soll baulich eingeengt werden: Kreuzung Rubensstraße/Rembrandtstraße. (Foto: tau)

Die Stadt plant einen Verkehrsversuch zur Einrichtung einer Schulstraße in der Rubensstraße. Ziel ist es, die Verkehrssituation zu den Schulanfangs- und -endzeiten zu entschärfen und die Sicherheit für Schüler zu erhöhen. Die Maßnahme betrifft die Albert-Schweitzer-Schule und die Otto-Hahn-Schule, deren Zugänge über die Rubensstraße erfolgen.

Anhaltende Beschwerden

Hintergrund sind anhaltende Beschwerden über sogenannte „Eltern-Taxis“. Verschiedene Versuche der Sensibilisierung sowie der Einrichtung einer Hol- und Bringzone auf dem Parkplatz der Rudolf-Harbig-Straße seien bislang nicht so erfolgreich verlaufen wie angenommen. ”Beschwerden über gefährliche Situationen gibt es immer wieder, insbesondere zur Rubensstraße, da gerade bei einem vollen Parkplatz Konflikte zwischen wendenden Kfz und querenden Schulkindern entstehen”, schreibt die Stadt. Sie spricht von einer Minderheit, die aber offenbar große Probleme bereitet. ”Durch teilweise rücksichtsloses Fahren kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen.” Auch Ansprachen durch Polizei, Lehrkräfte, Schulhausmeister oder dem Verkehrsaußendienst fruchten nicht. Teilweise gebe es abwertende Reaktionen oder Ignoranz. ”Regelmäßige Kontrollen haben bisher keine Verbesserung der Situation in der Rubensstraße ergeben”, so die Stadt.

Deshalb soll zum Halbjahreswechsel am 1. Februar 2026 die Rubensstraße werktags zwischen 7 und 9 Uhr sowie zwischen 12 und 14 Uhr für den allgemeinen Verkehr gesperrt werden. Ausgenommen sind Anlieger, Schulpersonal und berechtigte Dienstleister, die in diesem Szenario eine gebührenfreie Ausnahmegenehmigung erhalten sollen, darunter auch Baufahrzeuge. Denn die Sanierung des gesamten Schulzentrums Barne soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 beginnen. Der Verkehrsversuch ist laut Vorlage der Verwaltung zunächst auf ein Jahr befristet und soll anschließend evaluiert werden. Die Beschilderung bleibe demnach bis zum Abschluss der Bewertung bestehen.

Bauliche Anpassungen

Zusätzlich zur zeitlichen Sperrung plant die Verwaltung eine bauliche Verengung des Einmündungsbereiches zur Rembrandtstraße. Damit soll die Querung für Fußgänger erleichtert und die Sichtverhältnisse verbessert werden. Ergänzende Haltverbote sollen verhindern, dass parkende Fahrzeuge die Sicht auf querende Kinder versperren. Dadurch würden aktuell aber auch maximal drei Stellplätze entfallen. Die betroffenen Anwohner erhalten per Hauswurfsendung Informationen über die Änderungen. Die Schulen unterstützen das Vorhaben und übernehmen die Kommunikation mit den Eltern. Auch die Polizei, der Schulträger und die Verkehrsbehörde sind in die Planung eingebunden. ”Die Einrichtung einer Schulstraße wird ausdrücklich sowohl von der Albert-Schweitzer-Schule, als auch der Otto-Hahn-Schule begrüßt. Die Zeiten wurden hier abgestimmt”, so die Stadt.

Die Vorlage der Verwaltung wandert als erstes am 28. Oktober in den Ortsrat Wunstorf, danach in den Schulausschuss (4. November) und in den Bauausschuss (6. November) und wird dort öffentlich beraten, bevor der Verwaltungsausschuss am 10. November final entscheidet.

Schulstraße

Rechtliche Hintergründe

Ein generelles Fahrverbot in der Rubensstraße zu Schulzeiten wäre rechtlich nur möglich, wenn eine sogenannte „qualifizierte Gefahrenlage“ vorliegt. Diese muss deutlich über das allgemeine Verkehrsrisiko hinausgehen und ist laut Straßenverkehrsordnung Voraussetzung für verkehrsbehördliche Anordnungen wie Durchfahrtsverbote. Die bloße Existenz von Elterntaxis reicht dafür nicht aus. Um dennoch handeln zu können, empfiehlt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung die Einrichtung einer Schulstraße über eine sogenannte Teileinziehung nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG). Dabei wird die Straße zeitlich begrenzt von der öffentlichen Nutzung ausgeschlossen. Die rechtliche Prüfung einer dauerhaften Teileinziehung soll erst nach Abschluss der einjährigen Testphase erfolgen.


    André Tautenhahn (tau)
    André Tautenhahn (tau)
    Freiberuflicher Journalist
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