Schluss mit „Stößchen“ ab 14 Jahren
Niedersachsen hat sich dem Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen und will das „Begleitete Trinken ab 14 Jahren“ abschaffen, das bislang im Paragrafen 9 des Jugendschutzgesetzes geregelt ist. Noch in diesem Jahr sollen Gesetzesvorschläge vorliegen. Der Gedanke hinter dem „Begleitenden Trinken“: Wenn Minderjährige im Beisein ihrer Eltern erste Alkoholerfahrungen machen, wird ihr Umgang mit Alkohol bewusster. Doch auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist erklärtermaßen kein Freund davon und will die Grenze auf 16 Jahre anheben. Das SW wollte von Betroffenen wissen, wie ihre Einstellung dazu ist und fragte nach bei der Schaumburg-Lippischen Diakonie, die im Auftrag des Landkreises Schaumburg für Suchtberatung zuständig ist. Stefan Heinze vermittelte an Alexandra und Sven (beide wollen ihre Nachnamen nicht veröffentlicht sehen), die eine offene Selbsthilfegruppe (Alexandra) und die Gruppe „Alkohol im Straßenverkehr“ (Sven) leiten.