Stickerflut in Bokeloh | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Stickerflut in Bokeloh

Da wird sich mancher Bürger fragen, welchen Sinn das Bekleben eines Buswartehäuschens macht. (Foto: gi)
Da wird sich mancher Bürger fragen, welchen Sinn das Bekleben eines Buswartehäuschens macht. (Foto: gi)
Da wird sich mancher Bürger fragen, welchen Sinn das Bekleben eines Buswartehäuschens macht. (Foto: gi)
Da wird sich mancher Bürger fragen, welchen Sinn das Bekleben eines Buswartehäuschens macht. (Foto: gi)
Da wird sich mancher Bürger fragen, welchen Sinn das Bekleben eines Buswartehäuschens macht. (Foto: gi)

Die Frage, warum Graffitis gesprüht oder „Sticker“ an Verkehrsschildern, Buswartehäuschen oder Laternen geklebt werden, wird wohl keine verwertbaren Antworten ergeben. Diejenigen, die das machen, werden ihre Tat wohl gut finden. Ein Beispiel für das Aufkleben von Stickern ist Bokeloh. Die sind zu finden an Verkehrszeichen, vermehrt an Straßenlaternen und auch an Buswartehäuschen. Besonders die Bushaltestelle Zur Viktorwiese muss es dem oder den Verursachern angetan haben. Es waren bereits einige verblasste ältere Sticker vorhanden, die wurden frisch überklebt. Doch das war nicht genug. Vielleicht war es ein „Rausch“, es wurde geklebt, was das Zeug hielt, es sind mehr als 50 unterschiedliche Aufkleber. Die Papierschnipsel lagen natürlich auch verstreut herum. Aber auch Straßenlaternen an der Schaumburger Straße und besonders am Rad- und Fußweg zum Blauen Steg „leiden“. Ja, es sind sogar „96“-Banderolen in einem Stück um die Laternen gewickelt worden. Im vergangenen Jahr ist ein Stickerkleber auf frischer Tat von einem Bokeloher Bürger erwischt worden. Es kam aber zu keiner Strafanzeige. Zeugen melden sich bei der Polizei unter 05031/96940.

Polizei nimmt Stellung

„Das ungenehmigte Anbringen von Aufklebern oder Plakaten an fremdem oder öffentlichem Eigentum ist, ähnlich wie Graffitis, zwar mancherorts Teil des Stadtbildes, rechtlich jedoch äußerst heikel“, sagte der Leiter des Kriminal- und Ermittlungsdienstes des hiesigen Kommissariats, Christopher Thürnau. Zivilrechtlich kommen auf den Verursacher die (oft nicht unerheblichen) Kosten der Beseitigung und Reinigung zu. Stadtsprecher Daniel Pfingsten sagte dazu auf Nachfrage, dass die Stadt stark zugeklebte Bereiche von Zeit zu Zeit im Rahmen ihrer Kapazitäten säubert, unverzüglich werde gehandelt, wenn die Stadt Kenntnis von verfassungsfeindlichen Symbolen erhält und Verkehrszeichen durch Beklebung in ihrer Wahrnehmung beeinträchtigt würden.

Die Stadt Wunstorf hat bestimmte Fälle des Beklebens in ihrer Sondernutzungssatzung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt. Zusätzlich ergeben sich Strafvorschriften aus dem Strafgesetzbuch. So kommt eine Sachbeschädigung in Betracht, wenn eine sogenannte Substanzverletzung vorliegt (das heißt Aufkleber ohne Beschädigung des Untergrundes nicht rückstandlos entfernt werden können) oder falls die Funktionsfähigkeit des Untergrundes eingeschränkt wird. „Betrifft die Sachbeschädigung Gegenstände, die einem öffentlichen Nutzen dienen (Parkbänke oder Bushaltestellen), kommt sogar die Qualifizierung als gemeinschädliche Sachbeschädigung in Betracht, die mit noch höherer Strafe bedroht ist“, so Thürnau. Werden Verkehrszeichen durch das Bekleben in ihrer Funktionsweise eingeschränkt (weil sie nicht mehr erkennbar sind), kommt zudem der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Betracht. Die Polizei nimmt alle Hinweise auf derartige Vorfälle entgegen, leitet entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und führt die notwendigen Ermittlungen durch. Um Verantwortliche zu ermitteln, ist die Polizei auch hier auf Zeugenhinweise angewiesen.

Strafverfahren eingeleitet

„In dem Fall des Buswartehäuschens Zur Viktorwiese haben wir von Amts wegen ein Strafverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung eingeleitet“, berichtete Thürnau. Grundsätzlich sei es jedoch in solchen Fällen oft schwer zu unterscheiden, welche Aufkleber schon Jahre an einer Stelle kleben, welche neu sind, oder eventuell schon Anzeigen zu dem Sachverhalt existieren. „Deswegen werden wir hauptsächlich dann tätig, wenn jemand einen konkreten Fall anzeigt. Der Idealfall ist sicherlich, wenn jemand beim Kleben auf frischer Tat angetroffen wird, denn die Ermittlung von Tatverdächtigen im Nachgang gestaltet sich meistens schwierig“, so der Beamte.


Hans-Heiner Giebel (gi)
Hans-Heiner Giebel (gi)
Freier Journalist
north