Die Bürgerinitiative Freunde der Innenstadt versucht aktuell aus Verfahrensabläufen im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung ein fragwürdiges Verwaltungshandeln zu konstruieren. Zum freiraumplanerischen Wettbewerb gehört ein Auslobungstext, dessen Inhalt nicht nur die Bürgerinitiative, sondern auch andere Akteure der Innenstadt, wie etwa Heimatverein und Werbegemeinschaft öffentlich kritisieren. Sie werfen der Verwaltung vor, die Öffentlichkeit nur unzureichend eingebunden und kritische Stellungnahmen weitgehend unberücksichtigt gelassen zu haben.
Aktuell macht ein auf den ersten Blick merkwürdiger zeitlicher Ablauf die Runde. Demnach ist der fertige Auslobungstext am 16. Mai 2025 an die Ratsmitglieder verteilt worden und damit fünf Tage vor einer öffentlichen Informationsveranstaltung mit Rundgang durch die Innenstadt, bei der die Teilnehmer ihre Wünsche zur „Fußgängerzone von morgen“ äußern sollten. Der Verwaltungsausschuss hat dann wiederum am 21. Mai 2025 über die Einleitung des freiraumplanerischen Wettbewerbs entschieden. Teil des Beschlusses war auch der unveränderte Auslobungstext, so die Darstellung der Kritiker. Der Vorwurf lautet nun, dass die versprochene Bürgerbeteiligung im Lichte dieser Reihenfolge eher einer Mogelpackung gleiche. Es sehe so aus, als hätten die Formulierungen bereits festgestanden, bevor eine öffentliche Beteiligung überhaupt stattfand. Dem widerspricht der Sonderbeauftragte für die Innenstadtsanierung, Alexander Stockum. Er nennt mehrere Gründe. Zum einen habe es vor der Verteilung des Auslobungstextes bereits öffentliche Beteiligung gegeben. Die kann man auf der Webseite der Stadt auch nachlesen. Januar 2022: Onlinebeteiligung. Januar und März 2022: Fachgespräche mit Schlüsselakteuren. März 2022: Öffentliche Planungswerkstatt. April bis Mai 2022: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Und schließlich Mai 2025: Informationsveranstaltung und Rundgang. Sich jetzt nur diese Veranstaltung herauszupicken, stelle eine Verkürzung der tatsächlichen Beteiligung dar. Doch auch isoliert betrachtet, hält die Kritik in diesem Punkt kaum stand. Denn die Ergebnisse der Veranstaltung sind dokumentiert und den Wettbewerbsunterlagen vor deren Ausgabe an die teilnehmenden Büros beigefügt worden. In den Unterlagen befindet sich auch die kritische Stellungnahme der Werbegemeinschaft. Die Behauptung, abweichende oder ergänzende Meinungen seien nicht Bestandteil der Auslobung gewesen, ist insofern nicht haltbar. Dass die Vorlage mit allen Einzelheiten zum Wettbewerb bereits am 16. Mai 2025 mit der Ratspost verschickt worden war, ist ebenfalls nicht ungewöhnlich. Schließlich hatte der Verwaltungsausschuss am 26. Mai darüber zu beschließen. Das entspricht einer Beratungszeit von über einer Woche, was man mit etwas gutem Willen, der Verwaltung sogar anrechnen könnte, da häufig der Vorwurf erhoben wird, Vorlagen viel zu kurzfristig in die entsprechenden Gremien zu geben. Trotzdem hat es nach übereinstimmenden Äußerungen der Beteiligten im Verwaltungsausschuss eine zusätzliche Präsentation der wesentlichen Punkte gegeben. Die halten einige im Nachgang für unzureichend.
Die Politik hätte aber spätestens zu diesem Zeitpunkt Gelegenheit gehabt, einer etwaigen Überforderung Ausdruck zu verleihen und, wie häufig in den vergangenen Sitzungen des Verwaltungsausschusses, eine Vertagung von Beschlüssen wegen Beratungsbedarfs beantragen können. Das geschah jedoch nicht. Dafür häufen sich nach dem Bruch der Koalition aus SPD und CDU nun die Stimmen von Entscheidungsträgern, die nicht so genau gewusst haben wollen, worüber sie da abstimmen oder einräumen, Vorlagen nicht so genau gelesen zu haben. Das ist isoliert betrachtet, ein mindestens genauso merkwürdiger Vorgang. Denn auch eine umfassende öffentliche Beteiligung entbindet die gewählten Ratsmitglieder nicht von deren Pflichten. So sieht es jedenfalls der Teil des Rates, der die bisherige Position der Stadtverwaltung in dem Verfahren stützt. Hier herrscht auch vielmehr die Auffassung vor, dass eine vergangenheitsbezogene Auseinandersetzung wenig zielführend ist. Schließlich seien mit der „Phase Null“ und dem Arbeitskreis Innenstadt Instrumente geschaffen worden, mit denen gerade erfasst werden soll, was bei den bisherigen Entwürfen fehlt. Der Bürgermeister wiederum betont, dass mit der Vergabe der Planungsleistung „noch keine endgültige Entscheidung über die spätere Gestaltung der Innenstadt verbunden ist.“
Das EU-Vergabeverfahren ist festgelegt und besteht aus zwei Teilen: erster Teil, städtebaulicher Wettbewerb. Dieser hatte als Ausgangsbasis den Auslobungstext. Der zweite Teil ist das Verhandlungsverfahren, an dem die Sieger teilnehmen dürfen und anhand einer Bewertungsmatrix bewertet werden. Der Hinweis des OLG Celle bezog sich auf dieses Verhandlungsverfahren. Nach dem Wettbewerb gab es einen ersten und zwei zweite Plätze, also drei Büros. Ein Büro nahm im Frühjahr an den Verhandlungen nicht mehr teil oder hatte kein weiteres Interesse bekundet, übrig blieben planorama aus Berlin und kerck+partner aus Hannover. Durch die Rücksetzung des Verfahrens hatten nun wieder alle drei Sieger des Wettbewerbs die Gelegenheit, Angebote abzugeben. Dies ist geschehen. Die Angebotsfrist endete am 14. September. Die Verwaltung hat an diesem Tag in einem interfraktionellen Gespräch darüber informiert, am 17. September eine Pressemitteilung versandt und diese am 22. September auf ihrer Website veröffentlicht.