Schon frühzeitig soll im Sinne einer präventiven Vernetzung verhindert werden, dass sich Probleme im häuslichen und sozialen Umfeld von Familien schrittweise verdichten. Vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten direkte Beratungs- und Vermittlungsgespräche mit Kindern, Jugendlichen und Sorgeberechtigten an. Dabei nutzen sie die vorhandene soziale Infrastruktur und vermitteln – wenn nötig – auch an andere Einrichtungen weiter – wie die Familien- und Erziehungsberatungsstelle der Region Hannover, die Suchtberatung, an psychologogische und psychotherapeutische Dienste sowie an die Frauen- oder Schuldnerberatung.
Trennung der Eltern, psychische Erkrankungen, unklare Ängste, Suchtprobleme, Wohnortwechsel oder der Verlust von Arbeit können Risikofaktoren sein, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen mitunter nachhaltig erschüttern. Wenn in Familien Schwierigkeiten über den Kopf wachsen, kann die Jugendhilfestation mit so genannten ambulanten Hilfen zur Erziehung die Selbsthilfekräfte aktivieren. Zu den bekannteren Formen gehört die sozialpädagogische Familienhilfe. Sie bearbeitet vordringlich Sorgen mit den Familien und leistet praktische Unterstützung in Fragen der Kindererziehung.
Erst wenn sich häusliche Probleme zuspitzen und Verhaltensschwierigkeiten nicht mehr zu bewältigen sind, greifen stationäre Hilfen wie Erziehungsstelle, Pflegefamilie, Wohngruppen oder ähnliche Jugendhilfeeinrichtungen. In der Regel verläuft auch die stationäre Unterbringung freiwillig. Im Bundesdurchschnitt belief sich 2011 der Anteil der Sorgerechtsentzüge bei stationären Hilfen auf 18 Prozent, so Klaus Borck, Teamleiter der Jugendhilfestation. „Bei uns liegt der Anteil aktuell deutlich unter 10 Prozent”, sagt Borck.
In Akutsituationen kann auch das Familiengericht das Sorgerecht entziehen. Voraussetzung dafür ist, dass das Wohl des Kindes durch massive Vernachlässigung, gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gewaltanwendung gefährdet ist. Dies bildet das Ende einer Kette von Hilfeangeboten, in der die öffentliche Jugendhilfe ihr staatliches Wächteramt im Kinderschutz in den Vordergrund stellen muss. Foto: tau