Unabhängig davon will die Region im kommenden Jahr eine komplett neue Gebührensatzung erarbeiten und mit Bürgern und der Politik über Themen wie die Mindestmüllmenge und die kostenlose Nutzung der Wertstoffhöfe sowie der Sperrmüllabfuhr diskutieren. Eine Expertenanhörung soll es unter anderem dazu geben.
Die Neufassung der Gebührensatzung war nötig, da das Lüneburger Oberverwaltungsgericht im November die bisherige Regelung für rechtswidrig erklärte. Die sah bisher eine kombinierte Grundgebühr vor, die sich auf Wohnungen und Grundstücke bezog. Das aber verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, urteilten die Richter. Foto: tau