Ab dem 1. Januar gilt der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren davon. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Caren Marks erklärt dazu: „Der Mindestlohn macht viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen und setzt Lohndumping ein Ende. Es ist klar, dass bei einem Gesetz, das so viele Menschen betrifft, Fragen auftauchen.” Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen. Diese informiert Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeber bereits jetzt kostenlos über ihre Rechte und Pflichten. Die Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn, wobei die individuelle Situation der Anrufenden berücksichtigt wird. Außerdem können ab dem 1. Januar Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar.