Erhöhung des Schulgeldes | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Erhöhung des Schulgeldes

Neuberechnung: Das Evangelische Schulwerk ändert ab August 2026 die Bemessungsgrundlage für das Schulgeld.  (Foto: 123RF)
Neuberechnung: Das Evangelische Schulwerk ändert ab August 2026 die Bemessungsgrundlage für das Schulgeld. (Foto: 123RF)
Neuberechnung: Das Evangelische Schulwerk ändert ab August 2026 die Bemessungsgrundlage für das Schulgeld. (Foto: 123RF)
Neuberechnung: Das Evangelische Schulwerk ändert ab August 2026 die Bemessungsgrundlage für das Schulgeld. (Foto: 123RF)
Neuberechnung: Das Evangelische Schulwerk ändert ab August 2026 die Bemessungsgrundlage für das Schulgeld. (Foto: 123RF)

Das Evangelische Schulwerk in Niedersachsen ändert ab August 2026 für seine sechs Schulen die Bemessungsgrundlage für das Schulgeld. Betroffen ist auch die Evangelische IGS in Wunstorf. Öffentliche Schulen in freier Trägerschaft erhalten in Niedersachsen ungefähr zwei Drittel ihrer Gesamtkosten vom Land. Damit beteiligt sich das Land nur an den Personalkosten des lehrenden Personals. Alle anderen Kosten wie zum Beispiel für Lernmittel, Lehrmittel, Digitalisierung, Gebäude oder Hausmeister müssen anderweitig aufgebracht werden. Das geschieht über die Zuschüsse einiger Städte und Gemeinden, Eigenmittel und das von den Eltern der Schülerinnen und Schüler zu entrichtende Schulgeld.

Bisher zahlten die Eltern monatlich 70 Euro Schulgeld für das erste Kind, für Geschwisterkinder 50 Euro und für jedes weitere Kind kein Schulgeld. Auf Antrag wurden Ermäßigungen oder Befreiungen gewährt. Wie in einem Elternbrief des Schulwerks zur Erhöhung ausgeführt wird, reichen diese Mittel nun nicht mehr aus. „Als Schulträger erhalten wir vom Land Niedersachsen keinerlei Zuschuss für den laufenden Betrieb unser Schulen“, so die Begründung des Schulwerks im Elternbrief.

Neuregelung

Künftig wird das Schulgeld gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern berechnet. Damit hofft man eine sozial ausgewogene und strukturelle Verbesserung der Einkommenssituation des Schulwerks zu erreichen, so steht es jedenfalls im Elternbrief. Für Eltern bis zu einem Einkommen von 25.000 Euro ändert sich nichts. Sie zahlen weiterhin 70 Euro monatlich für das erste Kind und für das Geschwisterkind künftig 40 Euro statt 50 Euro. Wer dagegen über ein Einkommen von über 100.000 Euro verfügt, muss nun das Doppelte für das erste Kind bezahlen. Das Geschwisterkind kostet nun 70 Euro. Eine weitere Erhöhung findet zum 1. August 2028 statt. Wieder verändert sich bei einem Einkommen bis 25.000 Euro nichts. Erst in den oberen Einkommensgrenzen stehen Erhöhungen an. Die Einstufung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise. Ermäßigungen sind wie bisher ebenso wie Befreiungen möglich.


Verena Walter-Bockhorn (wb)
Verena Walter-Bockhorn (wb)
Freie Journalistin
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