Neue Asbest-Regeln | Wunstorfer-Stadtanzeiger

05.12.2025 12:22

Neue Asbest-Regeln

Meldung. (Foto: privat)
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Die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) reduziert ab dem 1. Januar 2026 die kostenfreie Annahmemenge von Bauschutt aus Privathaushalten. Statt bisher 1 Kubikmeter dürfen Bürger künftig nur noch 150 Liter pro Tag kostenlos auf den Wertstoffhöfen abgeben. Grund für die Änderung sind verschärfte gesetzliche Vorgaben zum Schutz vor Asbest. Asbest kann nicht nur in offensichtlichen Materialien wie alten Fensterbänken vorkommen, sondern auch in Mischbauschutt – etwa in Fliesenklebern oder Spachtelmassen aus Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden. Eine reine Sichtprüfung reicht nicht mehr aus, um die Gefahr auszuschließen.

Die Begrenzung ermöglicht weiterhin eine kostenfreie Entsorgung geringer Mengen, wie sie bei kleineren Bauarbeiten, etwa dem Abbruch eines Fliesenspiegels anfallen. Für größere Mengen müssen kostenpflichtige Entsorgungswege über Deponien oder Fachbetriebe genutzt werden. Diese unterliegen strengen Prüf- und Entsorgungsvorgaben. Die Anpassung basiert auf der novellierten Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (LAGA M23). Sie geht davon aus, dass mineralische Bau- und Abbruchabfälle aus Gebäuden vor 1993 potenziell Asbest enthalten. Solche Materialien dürfen nicht mehr verwertet, sondern müssen sicher beseitigt werden.

Rund 90 Prozent mineralischer Bauabfälle werden recycelt und als Ersatzbaustoffe genutzt. Um die Qualität dieser Materialien zu sichern, muss Asbest konsequent aus dem Kreislauf entfernt werden. Die Mengenbegrenzung trägt dazu bei, die Akzeptanz für Recyclingmaterialien langfristig zu erhalten.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)
Freiberuflicher Journalist
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