Neue Regeln für Nachhaltigkeitswerbung | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Neue Regeln für Nachhaltigkeitswerbung

Müssen künftig belegbar sein: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“- (Foto: jb)
Müssen künftig belegbar sein: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“- (Foto: jb)
Müssen künftig belegbar sein: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“- (Foto: jb)
Müssen künftig belegbar sein: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“- (Foto: jb)
Müssen künftig belegbar sein: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“- (Foto: jb)

Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ können für Unternehmen zum Problem werden, denn seit Ende September gelten neue EU-Vorgaben, die Verbraucher vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen schützen sollen. Auch Betriebe in Wunstorf müssen ihre Werbung überprüfen. Die Steinhuder Meer Tourismus GmbH hatte darüber in ihrem neuesten Newsletter informiert. Ob auf der Firmenwebsite, in sozialen Medien, in Prospekten oder bei der Beschreibung touristischer Angebote: Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss künftig genauer erklären können, was dahintersteckt. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) verschärft die Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. In Deutschland werden die Vorgaben über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.

Pauschale Versprechen reichen nicht mehr

Betroffen sind alle Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Umweltvorteilen bewerben. Das gilt also auch für Wunstorfer Dienstleister, Einzelhändler und touristische Anbieter rund um das Steinhuder Meer. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ dürfen künftig nicht mehr ohne weiteres verwendet werden. Unternehmen müssen ihre Aussagen konkretisieren und belegen können. Auch Begriffe wie „klimaneutral“ und „CO₂-neutral“ sind problematisch, wenn sie beispielsweise allein auf dem Kauf von Emissionszertifikaten beruhen. Die neuen Regeln betreffen nicht nur Texte. Auch Bilder, Symbole, Produktnamen und selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel können einen Umweltvorteil suggerieren und damit unter die Vorgaben fallen.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Die IHK Hannover empfiehlt Unternehmen unter anderem ihre gesamte Außendarstellung – darunter Website, Social-Media-Beiträge, Werbematerialien, Produktbeschreibungen – zu überprüfen und pauschale Werbeversprechen durch konkrete, überprüfbare Angaben zu ersetzen. Statt ein Angebot lediglich als „umweltfreundlich“ zu bezeichnen, kann ein Betrieb beispielsweise genau benennen, welche Maßnahmen er ergreift – sofern diese tatsächlich umgesetzt und nachweisbar sind. Dazu gehören belastbare Daten, dokumentierte Berechnungsmethoden und nachvollziehbare Belege. Auch Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ benötigen eine fundierte Grundlage. Die Deutsche Zentrale für Tourismus hat dazu einen praxisorientierten Leitfaden veröffentlicht.

Die IHK Hannover begrüßt grundsätzlich das Ziel, tatsächliche Nachhaltigkeitsleistungen sichtbar zu machen, warnt jedoch zugleich vor zusätzlicher Bürokratie. Entscheidend ist für Unternehmen deshalb, ihre Umweltversprechen rechtzeitig zu überprüfen und so zu formulieren, dass sie verständlich, konkret und belegbar sind.


Von Josefine Battermann
Freie Redakteurin
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