Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt in den kommenden Wochen zwei Klagen, die sich mit der Frage befassen, welche Aktivitäten auf und über dem Steinhuder Meer zulässig sind. Am Montag, 16. Februar, prüft die 9. Kammer die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Region Hannover, mit der ein Kläger für ein Jahr vom Gemeingebrauch am Steinhuder Meer ausgeschlossen wurde. Der Ausschluss umfasst sämtliche erlaubten Wasserfahrzeuge. Auslöser waren mutmaßliche Verstöße im Spätsommer 2024. Der Kläger soll ohne vorgeschriebene Kennung auf einem Segelboot unterwegs gewesen sein und mehrfach das geltende Nachtfahrverbot missachtet haben. Zwischen den Beteiligten besteht Streit darüber, ob und in welchem Umfang tatsächlich gegen die „Dümmer und Steinhuder Meer Verordnung“ des Landes Niedersachsen verstoßen wurde. Zudem ist zu klären, ob die Summe dieser möglichen Verstöße den vollständigen Ausschluss vom Gemeingebrauch rechtfertigen kann.
In einem weiteren Verfahren am 26. Februar befasst sich die 9. Kammer mit einer Klage gegen ein naturschutzrechtliches Verbot der Region Hannover. Die Behörde hat dem Kläger untersagt, Modellflugzeuge über dem Steinhuder Meer sowie über zwei angrenzenden Naturschutzgebieten zu betreiben. Hintergrund ist der Schutz von Vögeln, die durch motorisierte Modellflieger gestört werden könnten. Strittig ist unter anderem, ob naturschutzrechtliche Regelungen des Landes geeignet sind, den Luftverkehr einzuschränken. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob zwischen bemannter und unbemannter Luftfahrt unterschieden werden darf. Zusätzlich richtet sich der Kläger gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro, das zur Durchsetzung des Verbots festgesetzt wurde.