Denn sie hat drei Katzen und zwei Hunde, deren Hinterlassenschaften natürlich Abfall verursachen.
Dieser gehört laut Satzung in den Restmüll. Katzenstreu zum Beispiel nimmt zwar nur wenig Platz ein, wiegt aber deutlich mehr.
Stara befüllt ihre Abfallsäcke deshalb nur zur Hälfte, da diese ein Gewicht von zehn Kilogramm nicht überschreiten dürfen. Zwei Stück benötigt sie derzeit pro Woche, da rund 20 Kilogramm Restmüll anfallen. Die Umstellung auf Tonnenabfuhr begrüßte Astrid Stara daher anfänglich und entschied sich gemäß der Empfehlung von aha für einen 80 Liter Behälter. Doch auch bei der Tonnenabfuhr gelten Gewichtsgrenzen, die erst beim Blick in die neue Abfallsatzung auffielen. Die 80 Liter Tonne dürfe nämlich nur ein Gesamtgewicht von 23 Kilogramm aufweisen.
Da aha mit der Einführung der Behälter auch den Abholrhythmus von derzeit wöchentlich auf 14 Tage ändern will, hat Astrid Stara künftig ein Problem und sich deshalb an aha gewandt.
Eine Antwort blieb bislang aus. Auf Nachfrage des Stadtanzeigers erklärt Pressesprecherin Helene Herich, dass die Gewichtsbegrenzung notwendig sei, um einerseits eine Fehlbefüllung etwa durch Bauschutt zu verhindern und andererseits den Vorgaben des Tonnenherstellers zu entsprechen. Gewogen werden die Abfallbehälter allerdings nicht.
Katzenstreu gehöre natürlich in den Restmüll, so Herich. Aha gehe derzeit nicht davon aus, dass die Gewichtsfrage in diesem Fall zu einem Problem werden könnte.
Erfahrungswerte gebe es aber auch noch nicht, so die Pressesprecherin. Astrid Stara hilft das kaum weiter. Sie weist darauf hin, dass die Regelung für sie eigentlich bedeute, einen größeren Behälter wählen zu müssen.
Da bei ihr 40 Kilogramm Restmüll in zwei Wochen anfallen, wäre das laut Satzung ein 240 Liter Behälter.
„Das ist doch absurd, wenn dort umgerechnet lediglich vier halb befüllte 20 Liter
Säcke landen”, so Stara.
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