Übernahme der Anteile | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Übernahme der Anteile

Angespannter Wohnungsmarkt: Stadt will mehr Einfluss auf Entwicklung nehmen.  (Foto: pixabay)
Angespannter Wohnungsmarkt: Stadt will mehr Einfluss auf Entwicklung nehmen. (Foto: pixabay)
Angespannter Wohnungsmarkt: Stadt will mehr Einfluss auf Entwicklung nehmen. (Foto: pixabay)
Angespannter Wohnungsmarkt: Stadt will mehr Einfluss auf Entwicklung nehmen. (Foto: pixabay)
Angespannter Wohnungsmarkt: Stadt will mehr Einfluss auf Entwicklung nehmen. (Foto: pixabay)

Die Stadt Wunstorf plant, zum 1. Juli 2025 50 Prozent der Anteile an der bisherigen Stadtsparkasse Wunstorf Immobilien GmbH zu erwerben. Die Gesellschaft soll künftig unter dem Namen Wohnbauentwicklung Wunstorf GmbH (WWG) firmieren. Der Kaufpreis beträgt 130.000 Euro.

Die Stadt möchte mehr Einfluss auf die städtische Entwicklung von Wohngebieten nehmen. Das sagte Bürgermeister Carsten Piellusch im Gespräch mit dieser Zeitung. Die strategische Beteiligung an der neuen Gesellschaft ist dafür eine gute Voraussetzung. Bereits im Dezember hatte der Rat diesem Plan zugestimmt unter der Voraussetzung, dass beim Kauf der Anteile keine Verpflichtungen oder Lasten übernommen würden. Das ist nicht der Fall, wie eine Prüfung ergab. Somit kann der Kauf zum 1. Juli realisiert werden. Das besondere Datum hat mit dem Beginn des neuen Geschäftsjahres zu tun und ermöglicht so einen lückenlosen Übergang. Künftig soll das Geschäftsjahr aber auch das Kalenderjahr sein, weil das praxistauglicher ist. Das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2025 gilt demnach als ein Rumpfgeschäftsjahr.

Strategische Beteiligung

Mit dem Einstieg in die Gesellschaft verfolgt die Stadt das Ziel, die städtebauliche Entwicklung aktiv mitzugestalten. Die WWG wird künftig bebaute und unbebaute Grundstücke in Wunstorf erwerben, erschließen, bebauen, verwalten und veräußern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass Wunstorf seit dem 1. Januar 2025 offiziell als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt (siehe Kasten). Ein derzeit laufendes Projekt ist die Entwicklung des Wohngebietes Kellerbusch Süd in Steinhude. Weitere Vorhaben sind derzeit noch nicht bekannt, aber vorstellbar wäre zum Beispiel auch ein Engagement auf dem ehemaligen Vion-Gelände. Hier sind die bisherigen Bemühungen einer Wohngebietsentwicklung gescheitert. Investor und Stadt konnten sich nicht einigen und der Stadtrat erließ eine Veränderungssperre. Die fordert die Stadt wiederum auf, einen Bebauungsplan aufzustellen, der sich allerdings auch wirtschaftlich umsetzen lässt. Dafür braucht es aktuelle Zahlen. So werde derzeit ein neues Wertgutachten des Geländes erstellt, wie der Bürgermeister auf Nachfrage sagte. Danach soll mit dem Eigentümer wieder verhandelt werden.

Gesellschaftsstruktur

Die Gesellschaft der WWG wird ein Stammkapital von 260.000 Euro haben, das zu gleichen Teilen von der Sparkasse Hannover und der Stadt Wunstorf getragen wird. Die Gesellschafterversammlung wird demnach paritätisch besetzt, wobei Beschlüsse nur einstimmig gefasst werden können – ein klarer Mechanismus zur Sicherstellung kommunaler Einflussnahme. Ein Aufsichtsrat ist zunächst nicht vorgesehen, soll aber perspektivisch eingerichtet werden. Ebenso ist geplant, eine zusätzliche Geschäftsführung durch die Stadt zu etablieren. Als Beispiel dient hier die Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Wunstorf-Süd mbH (EGW). Der Vorteil einer solchen Gesellschaft besteht auch darin, sich mit lokalen Akteuren der Wohnungswirtschaft, wie dem Bauverein, besser zu vernetzen.

Die Finanzierung des Anteilserwerbs erfolgt außerplanmäßig über Haushaltsausgabereste, heißt es in einer aktuelle Verwaltungsvorlage. Dafür wird die Kapitalrücklage der Bäderbetriebe angezapft. Die rechtlichen Voraussetzungen seien erfüllt und in einem Schreiben an die Kommunalaufsicht begründet. Darin wird die strategische Bedeutung der Beteiligung noch einmal betont. Demnach werde mit der WWG ein Instrument geschaffen, um bezahlbaren Wohnraum in Wunstorf gezielt zu fördern. Außerdem erhalte die Stadt direkten Einfluss auf die Entwicklung von Wohnbauflächen. Alles in allem gehe es um eine richtungsweisende Entscheidung, so der Bürgermeister.

Angespannter Wohnungsmarkt

Durch ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten wurde die Stadt Wunstorf zum 1. Januar 2025 in die Gebietskulisse „angespannter Wohnungsmarkt“ aufgenommen. Durch die Gebietsfestlegung gelten demnach auch in Wunstorf besondere mieterschützende Bestimmungen wie die Mietpreisbremse (die Miete bei Wiedervermietung darf höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen). Daneben gilt auch eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, das heißt, Vermieter dürfen die Miete in laufenden Mietverhältnissen um nicht mehr als 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen. Außerdem verlängert die Mieterschutzverordnung die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung vermieteten Wohnraums in Eigentumswohnungen. Erwerber können den Mietern erst nach Ablauf von fünf Jahren (anstatt drei Jahren) seit der Veräußerung zum Zwecke des Eigenbedarfs oder der Verwertung kündigen.


    André Tautenhahn (tau)
    André Tautenhahn (tau)

    Freiberuflicher Journalist

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