Eltern können die Anmeldung von Schulanfängern für das Schuljahr 2025/2026 in der Woche vom 2 bis 6. Juni in der Zeit von 8 bis 11 Uhr (oder nach vorheriger Absprache), im Sekretariat der Wilhelm-Bock-Grundschule vornehmen. Ein Termin hierfür ist nicht erforderlich. Das Kind ist hierbei nicht vorzustellen. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde und der Impfausweis für Maserschutz persönlich vorzulegen. Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das 6. Lebensjahr bis zum 30. September vollendet. (Geburtsjahrgang 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020).
Die Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Diese Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Darüber hinaus können auf Antrag der Sorgeberechtigten auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die erst nach dem 30. September 2020 das 6. Lebensjahr vollenden (sogenannte „Kann-Kinder“). Voraussetzung ist, dass diese Kinder die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme trifft die Schulleitung.