Die ersten freien Wahlen | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Die ersten freien Wahlen

Sie standen 1946 zur Wahl: Wahlzettel für Wunstorf. (Foto: Stadtarchiv)
Sie standen 1946 zur Wahl: Wahlzettel für Wunstorf. (Foto: Stadtarchiv)
Sie standen 1946 zur Wahl: Wahlzettel für Wunstorf. (Foto: Stadtarchiv)
Sie standen 1946 zur Wahl: Wahlzettel für Wunstorf. (Foto: Stadtarchiv)
Sie standen 1946 zur Wahl: Wahlzettel für Wunstorf. (Foto: Stadtarchiv)

Noch während der britischen Besatzungszeit fand am 15. September 1946 die erste Kommunalwahl in Wunstorf statt. Es war die erste freie Wahl nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur. Fast auf den Tag genau findet 60 Jahre später wieder eine Kommnalwahl in Wunstorf statt. Ein Blick in das „Amtsblatt“ zeigt, wie die Britische Militärregierung 1946 den demokratischen Neuanfang auf kommunaler Ebene organisierte.

Wahlrecht

Nach Kriegsende setzte die Britische Militärregierung zunächst Personen als Gemeinderäte und Bürgermeister ein, die keine Verbindung zum Nationalsozialsozialismus hatten. Danach wurde seitens der Militärregierung ein 17-köpfiger Arbeitsausschuss ernannt, um die Rückkehr zur kommunalen Selbstverwaltung auf demokratischer Grundlage vorzubereiten. Ein Kernthema war das Wahlrecht. Danach hatte jeder Wähler so viele Stimmen, wie Vertreter im Wahlbezirk zu wählen waren. Dies führte dazu, dass man im Wahlbezirk Wunstorf I eine Stimme, im Wahlbezirk II zwei Stimmen und im Wahlbezirk III 6 Stimmen hatte. Als gewählt galten die Kandidaten, die die meisten Stimmen bekamen.

Vor der Wahl gab es zahlreiche politische Veranstaltungen von CDU, KPD, SPD und NLP (Nationalliberale Partei) in Wunstorf. Zusätzlich war es den Parteien erlaubt, Plakate für die Wahl aufzuhängen. Die Aufstellung der Kandidatenlisten und Wählerlisten gestaltete sich langwierig und schwierig. Personen, die vor dem 1. März 1933 bereits Mitglied in der NSDAP, SA, SS, Hitlerjugend, Bund Deutscher Mädel, NS-Frauenschaft oder im Nationalsozialistischen Studentenbund waren, waren von der Wahl ausgeschlossen. Hinzu kamen Personen, die eine Anstellung bei nationalsozialistischen Organisationen wie zum Beispiel „Kraft durch Freude“ (KdF) innehatten. Auch aktive Wehrmachtsoffiziere durften weder wählen noch kandidieren. Alle anderen Personen durften nach erfolgreicher Entnazifizierung wählen beziehungsweise sich als Kandidaten aufstellen lassen.

Wahlablauf

Vor der Wahl wurden die entsprechenden Listen öffentlich im Wunstorfer Rathaus ausgelegt. Trotz Hunger und Not interessierte sich die Bevölkerung für den demokratischen Neubeginn. Dies belegen die zahlreichen Einwände gegen die Listen. Sämtliche Einwände wurden seitens der Militärregierung geprüft. Wenn das Verfahren positiv verlief, konnte man doch noch an der Wahl teilnehmen oder sich als Kandidat aufstellen lassen. Als Nachweis erhielten die entsprechenden Personen einen Behändigungsschein, was einer Zulassungsurkunde entsprach. Neben der erfolgreichen Entnazifizierung war für die Kandidaten ihre Anwesenheitszeit in Wunstorf wichtig. So konnte man sich nur aufstellen lassen, wenn man sich bereits mindestens 12 Monate im Stadtgebiet aufhielt. Ausnahmen gab es für Zwangsevakuierte und politische Gefangene.

Aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands und der allgemeinen Papierknappheit wurde die Wahl vom 30. Juni auf den 15. September verschoben. In Wunstorf wurden 12.553 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfielen 292 auf parteilose Kandidaten, 902 auf die KPD, 4.815 auf die SPD, 1.059 auf die CDU, 754 auf die FDP und 4.727 auf die NLP. Das Ergebnis wurde per öffentlicher Bekanntmachung verkündet.


Verena Walter-Bockhorn (wb)
Verena Walter-Bockhorn (wb)
Freie Journalistin
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