Haustiere sind für die Halterinnen und Halter oftmals nicht nur treue Weggefährten, sondern auch vollwertige Familienmitglieder. Die emotionale Bindung zu den Gefährten ist über die Jahre oft sehr eng. Und bei alleinlebenden Menschen ersetzt das Haustier zudem häufig die menschliche Gesellschaft.
Doch auch das geliebte Haustier stirbt einmal und damit verbunden ist der Wunsch nach einem würdevollen Abschied und einem Ort der Trauer. Wo findet man diesen?
Im Landkreis Schaumburg gibt es keine Einrichtung dieser Art. „Wir haben vor Jahren das Thema in den Gremien gehabt, dann aber nicht weiterverfolgt. Ich werde es als Frage erneut mitnehmen“, erklärt Mike Schmidt als Samtgemeindedirektor von Nenndorf.
Dr. Thomas Wolf, Samtgemeindebürgermeister von Rodenberg: „In Rodenberg gibt es keinen Tierfriedhof. Die nächste Möglichkeit dafür findet sich in Hannover. In Bad Nenndorf gibt es aber die Tierauffangstation, die auch beratend zur Verfügung steht.“
Jutta Schneider vom Tierschutz Rodenberg/Bad Nenndorf und Umgegend e.V. verweist hierzu konkret auf das Tierheim in Wunstorf. Der Tierschutzverein in Wunstorf biete einen geeigneten Ort der Trauer auch für alle Betroffene aus dem Landkreis Schaumburg an, bestätigt Linda Eye. Der Verein als Vertragspartner der Stadt Wunstorf unterhält einen Tierfriedhof an der Senator-Meier-Straße/Nordrehr.
Das verstorbene Tier kann hier ausschließlich in einem Rasengrab bestattet werden, das mit einem kleinen Stein beschriftet wird, um dem geliebten Tier ein würdiges Andenken zu bewahren”, so Eye. Hunde, Katzen und kleine Haustiere wie Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen sowie Vögel können auf diesem Tierfriedhof begraben werden.
Anders als bei den sterblichen Überresten von Menschen gibt es für Tiere keine Friedhofspflicht. Besonders Kinder möchten ihren Liebling oftmals selbst begraben und nutzen dazu den eigenen Garten. Das ist statthaft, wenn es sich um ein Kleintier handelt.
Grundsätzlich sind bei allen Tierbestattungen Regeln zu beachten. So ist darauf zu achten, dass die Tiere in leicht verrottbare Materialien eingepackt werden.
Nicht vergraben werden dürfen demnach Tiere, die an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sind, damit die Krankheitserreger sich nicht weiterverbreiten. Das Grundstück darf zudem nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen. Wer hier ein Tier begräbt, riskiert eine Strafe.
Das Grab selbst muss ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen und Plätzen entfernt und der Kadaver mindestens einen halben Meter tief vergraben liegen. So soll verhindert werden, dass andere Tiere den Körper wieder ausgraben.
Wer zur Miete wohnt, braucht die Genehmigung des Vermieters, wenn das Tier im Garten bestattet werden soll. Das Vergraben im öffentlichen Verkehrsraum, zum Beispiel auf fremden Grundstücken, Feldern, Wiesen oder im Wald ist verboten.
Tiere können auch eingeäschert in der Urne beigesetzt werden. Die Bestatterin des Tierschutzvereins in Wunstorf bietet hierzu eine Beratung an. Der Verein legt eine Granitplatte mit gravierter Metalltafel auf das Grab. Dieser pflegt die Gräber auch. Eine bepflanzte Schale können die Trauernden auch aufstellen. Andere selbst aufgebrachte Gegenstände sowie Kreuze sind nicht zulässig. Nach Ablauf der Pachtzeit erlischt jeglicher Anspruch auf die Grabstelle.
Ansprechpartnerin in Sachen Tierbestattung in Wunstorf ist Susanne Brakemeier. Sie steht unter der Telefonnummer 05031-1789083 für Fragen oder Unterstützung rund um den Tierfriedhof zur Verfügung.