Was bleibt von Tempo 30? | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Was bleibt von Tempo 30?

Gilt seit über einem Jahr: Die Tempo 30 Regelung auf der Blumenauer Straße. (Foto: tau)
Gilt seit über einem Jahr: Die Tempo 30 Regelung auf der Blumenauer Straße. (Foto: tau)
Gilt seit über einem Jahr: Die Tempo 30 Regelung auf der Blumenauer Straße. (Foto: tau)
Gilt seit über einem Jahr: Die Tempo 30 Regelung auf der Blumenauer Straße. (Foto: tau)
Gilt seit über einem Jahr: Die Tempo 30 Regelung auf der Blumenauer Straße. (Foto: tau)

Das Modellprojekt „Tempo 30 in Ortsdurchfahrten“ zeigt auch in Wunstorf positive Effekte. Messungen der Region Hannover belegen, dass die Geschwindigkeiten auf den Teststrecken Blumenauer Straße und Hannoversche Straße gesunken sind, besonders tagsüber. Die Ergebnisse bestätigen den landesweiten Trend, wonach Tempo 30 die Verkehrssicherheit erhöht und die Lärmbelastung mindert. Allerdings bleibt unklar, wie es nun weitergeht. Stadt und Region verweisen auf das Gesetz. „Uns ist sehr daran gelegen, dass wir Tempo 30 in den meisten Kommunen beibehalten können, aber dafür benötigen wir zwingend die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes“, sagt der Verkehrsdezernent der Region Hannover, Ulf-Birger Franz.

Entgegen einem ersten Eindruck aus der Präsentation hat die Region Hannover auch in Wunstorf alle vorgesehenen begleitenden Untersuchungen vorgenommen, mit Ausnahme einer Bürgerbefragung, die nur in den Regionskommunen Eltze, Hellendorf und Steinwedel stattfand. Seitenradarmessungen und die Auswertung von Floating-Car-Daten (Verfahren der Verkehrsdatenerhebung) fanden somit auch in Wunstorf statt. Über die Frage, ob Tempo 30 auf den betroffenen Straßen bestehen bleibt, entscheidet allerdings wie auch schon vorher bekannt die Rechtslage des Bundes. Nach derzeitiger Straßenverkehrsordnung ist eine dauerhafte Regelung nur dort zulässig, wo eine einfache oder qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, etwa an Schulen, Kitas oder Altenheimen. Sowohl Regionssprecher Christoph Borschel als auch Stadtsprecher Daniel Pfingsten bestätigten diese Einschätzung.

Für Wunstorf bedeutet dies konkrete Einzelfallprüfungen. Die Modellstrecke Blumenauer Straße ist ausschließlich aufgrund des Projektes auf Tempo 30 gesetzt worden. Die Anordnung läuft am 28. Februar aus. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage darf Tempo 30 dort nicht bestehen bleiben. Die Stadt arbeitet derzeit an einer abgestimmten Infovorlage, die den gesamten Straßenzug umfasst. Für Teilbereiche, etwa im Abschnitt zwischen Hasselhorster Straße und Blumenauer Wäldchen, könnte Tempo 30 wegen der AWO-Kita fortbestehen. In der Hannoverschen Straße dürfte die Beschränkung in Höhe von Maxis Schülerladen ebenfalls bestehen bleiben, sofern die Prüfungen dies bestätigen.

Pfingsten betont, dass auch deutlich bessere Messergebnisse an der rechtlichen Situation nichts ändern würden. Zwar seien die Geschwindigkeiten spürbar gesunken, doch fehle weiterhin die rechtliche Grundlage für eine durchgehende Anordnung außerhalb von Gefahrenlagen. Er verweist zudem darauf, dass eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung entlang des gesamten Straßenzuges früher nicht möglich gewesen wäre. Erst die jüngsten Änderungen im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßenverkehrsordnung hätten die Voraussetzungen dafür geschaffen. In diesem Rahmen fanden Verkehrsschauen mit Polizei, Regiobus und den Baulastträgern statt, in denen auch die Modellstrecken betrachtet wurden. Die Stadt sieht sich nun in der Lage, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen: „Wir freuen uns, dass wir vom Gesetzgeber eine Möglichkeit bekommen haben, hier dauerhaft etwas für die Verkehrssicherheit zu tun“, so Pfingsten.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)
Freiberuflicher Journalist
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