Das Land Niedersachsen und die kommunalen Spitzenverbände haben sich nach intensiven Gesprächen auf eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der Kindertagesbetreuung verständigt. Ab dem Jahr 2026 erhalten die Kommunen bis einschließlich 2031 jährlich zusätzlich 290 Millionen Euro. Insgesamt stellt die Landesregierung damit bis 2031 rund 1,75 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen insbesondere die gestiegenen Personalkosten infolge von Inflation und Tarifsteigerungen besser ausgeglichen werden. Künftig sollen die Zusatzmittel an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst gekoppelt und in eine neu gestaltete Finanzhilfe integriert werden. Ziel ist es, die Mittel schneller und unbürokratischer bereitzustellen, ohne Abstriche bei der Qualität der Betreuung zu machen.
Ministerpräsident Olaf Lies betont, dass die Einigung den Kommunen und Trägern dringend benötigte Planungssicherheit verschaffe. Steigende Tarifabschlüsse dürften nicht länger Jahr für Jahr neue Finanzierungslücken reißen. Mit der künftigen Kopplung der Finanzhilfe an die Tarife würden Kommunen spürbar entlastet, gute Arbeitsbedingungen für Fachkräfte gesichert und eine gleichbleibend hohe Qualität der Kindertagesbetreuung gewährleistet. Auch Kultusministerin Julia Willie Hamburg hebt die Bedeutung der Vereinbarung hervor. Mit der nachhaltigen Stärkung der Finanzierung der frühkindlichen Bildung werde die kommunale Ebene erheblich unterstützt. Gleichzeitig sorge die Finanzhilfe für gutes Fachpersonal dafür, dass Bildungsqualität nicht nur gefordert, sondern auch finanziell abgesichert werde.
Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, verweist auf die erhebliche finanzielle Belastung der Kommunen. Allein im Jahr 2024 hätten diese rund 2,6 Milliarden Euro aus eigenen Mitteln für Kindertagesstätten aufbringen müssen. Derzeit verbleiben fast zwei Drittel der öffentlichen Gesamtkosten bei den Kommunen. Vor diesem Hintergrund sei die jährliche Erhöhung der Finanzhilfe um 290 Millionen Euro ein wichtiger Schritt. Begrüßt wird auch, dass die Abrechnung der Finanzhilfe ab dem Kita-Jahr 2027/2028 spürbar vereinfacht werden soll. Das würde sowohl bei den Trägern als auch bei den Bewilligungsstellen erheblichen Verwaltungsaufwand einsparen und eine zeitnahe Abrechnung ermöglichen.
Wunstorfs Bürgermeister Carsten Piellusch hält die Reform der pauschalierten Finanzhilfen für richtig, wie er zuletzt sagte. Die alten Regelungen haben mit den stark gestiegenen Kosten nicht mehr Schritt gehalten und den städtischen Haushalt in den vergangenen Jahren zunehmend belastet. Die nun erzielte Einigung sorge für Entlastungen, so Piellusch. Wunstorf profitiert dabei konkret von den zusätzlichen Landesmitteln: In diesem Jahr erhält die Stadt rund 1,7 Millionen Euro, im kommenden Jahr sind es nach Angaben des Bürgermeisters etwa eine Million Euro. Die zusätzlichen Hilfen seien ein wichtiger Beitrag, um die steigenden Kosten in der Kindertagesbetreuung abzufedern. In diesem Jahr wendet die Stadt rund 20 Millionen Euro für die Kinderbetreuung auf. Darin enthalten sind Zuwendungen an Kita-Träger, Tagesmütter und die Kosten für die beiden städtischen Kitas.
In Niedersachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kindertagesbetreuung zuständig, häufig übertragen sie diese Aufgabe an die Gemeinden. Das Land beteiligt sich mit einer pauschalierten Finanzhilfe an den Personalkosten der Kitas. Das sind derzeit rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Hinzu kommen weitere Programme, etwa für Sprachbildung, zusätzliche Fachkräfte, Personal in Ausbildung sowie Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Flexibilisierung angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels. Ab dem 1. August 2027 wird sich das Land zudem an den Personalkosten für eine dritte Kraft in bestimmten Kindergartengruppen und altersstufenübergreifenden Gruppen beteiligen.
Das klingt nach viel, jedoch kommt es immer wieder zum Finanzierungsstreit mit den Kommunen, die eine fortwährende Unterfinanzierung durch das Land beklagen. So war die Einführung der Beitragsfreiheit im Jahr 2018 an die Zusage geknüpft, diese nicht zulasten der Kommunen umzusetzen. Im vergangenen Jahr gab die Landesregierung an, mittlerweile 59 Prozent der Personalkosten zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren hingegen die Berechnung, da sie sich an fiktiven Löhnen orientiere, die unter den realen lägen. Tatsächlich trage das Land nach Angaben des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes nur etwa 42 Prozent der Kosten. Für die Bürger bleibt die Reform ohne direkte Auswirkungen, für den städtischen Haushalt ist sie jedoch ein wichtiger Puffer, um ein ab 2028 drohendes Haushaltssicherungskonzept möglichst abzuwenden.