Land verlängert Fristen | Wunstorfer-Stadtanzeiger

Land verlängert Fristen

Rechtsanspruch: Ganztagsbetreuung an Grundschulen. (Foto: KI generiertes Bild / 123RF)
Rechtsanspruch: Ganztagsbetreuung an Grundschulen. (Foto: KI generiertes Bild / 123RF)
Rechtsanspruch: Ganztagsbetreuung an Grundschulen. (Foto: KI generiertes Bild / 123RF)
Rechtsanspruch: Ganztagsbetreuung an Grundschulen. (Foto: KI generiertes Bild / 123RF)
Rechtsanspruch: Ganztagsbetreuung an Grundschulen. (Foto: KI generiertes Bild / 123RF)

Niedersachsen räumt den Kommunen und Schulträgern mehr Zeit für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote ein. Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – zunächst in Klasse 1, später aufsteigend. Bund und Land unterstützen den Ausbau mit erheblichen Finanzmitteln. In den Kommunen könnten Eltern künftig zur Kasse gebeten werden. Doch der Reihe nach.

Der Bund stellt den Ländern insgesamt 2,75 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen zur Verfügung, davon erhält Niedersachsen rund 278 Millionen Euro. Zusätzlich stellt das Land bis 2027 weitere 55 Millionen Euro bereit und übernimmt die Hälfte des kommunalen Kofinanzierungsanteils. Förderfähig sind Investitionen in Neubau, Umbau, Erweiterung, energetische Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Angebote. Die bisher engen Fristen für Antragstellung und Umsetzung wurden verlängert. Kommunen können nun bis zum 31. Oktober 2027 Fördermittel beantragen. Maßnahmen müssen bis Ende 2029 abgeschlossen und bis Juni 2030 abgerechnet sein. „Damit geben wir den Kommunen den größtmöglichen Freiraum für geplante Investitionen“, betont Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Ziel sei es, die Chancengleichheit zu stärken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Die baulichen Voraussetzungen sind jedoch zum Start des Rechtsanspruchs nicht überall gegeben. In Wunstorf setzt man daher auf pragmatische Lösungen. Die Grundschulen Klein Heidorn und Stadtschule sind bereits vollwertige Ganztagsschulen. Auch Hortangebote gibt es, allerdings nicht flächendeckend. Ab dem 1. August 2026 wird es Ganztagsangebote daher auch an den Grundschulen Oststadtschule, Bokeloh und Kolenfeld geben. Alternativ können in Großenheidorn und Steinhude die Randstundenbetreuungsvereine genutzt werden.

Diskussion über Elternbeiträge

In dieser Woche (bis 15. Januar) lief die Frist für Anmeldungen ab. Die Zu- und Absagen werden voraussichtlich Anfang April versendet. Bei Absagen können Kinder auch an einer Ganztagsschule im Nachbarschulbezirk angemeldet werden. Die endgültigen Zusagen der Schulen erfolgen in der Regel Anfang Mai. Ob das Prozedere reibungslos funktioniert, wird sich zeigen. Für Diskussionen sorgt unterdessen ein Bericht, wonach die Stadt Hannover plant, ab dem Schuljahr 2027/28 monatliche Elternbeiträge für Sachkosten zu erheben.

Diese Beiträge sollen zu Einsparungen bei den städtischen Ausgaben führen. Die Erhebung ist durch das Niedersächsische Schulgesetz gedeckt. Die mögliche Elterngebühr in der eigentlich kostenfreien Ganztagsgrundschule stößt jedoch auf Kritik und enttäuscht Elternvertreter. Die Stadt Wunstorf teilt auf Nachfrage mit, dass die entsprechende Regelung im Schulgesetz bekannt sei. Sie finde sich auch im neuen Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ des Landes Niedersachsen. „Ob und in welchem Umfang diese Heranziehung zukünftig auch in Wunstorf möglich wäre, steht bislang noch nicht fest“, sagt Stadtsprecher Daniel Pfingsten. Eine generelle Regelung sei derzeit nicht geplant.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)
Freiberuflicher Journalist
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