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Solche Banner dürfen auch künftig an den Brücken hängen, Werbung für Veranstaltungen nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht. Auf der Ratssitzung am 23. Mai wird es dazu eine Entscheidung geben.  (Foto: ste)

Causa Werbebanner: Bauausschuss folgt Rechtsauffassung von Prof. Dr. Neuhäuser

Warum dürfen Werbebanner, die seit Urzeiten an den Brücken an der Bünte und am Seetor hängen, künftig nicht mehr dort angebracht werden? Diese Frage stellte die Gruppe von CDU/FDP/FW an die Verwaltung und forderte gleichzeitig dazu auf, Alternativstandorte für die zeitlich befristeten Werbungen für Veranstaltungen zu suchen. Die Verwaltung berief sich in ihrer Sachdarstellung darauf, dass die Niedersächsischen Bauordnung keine Werbung an Brückengeländern zulasse und für eine Suche nach Alternativstandorten habe die Verwaltung schlichtweg keine personellen Kapazitäten. Das wollte Ulli Seidel von der CDU so nicht im Raum stehen lassen und zeigte sich verwundert über den angeführten Personalmangel. Daher hatte er sich selbst auf die Suche nach solchen Standorten gemacht und wurde auch schnell fündig an der Feuerwehr, am Andeplatz und vor dem Biergarten. Dort stünden ohnehin städtische Werbungen und auch Parteien machten vor Wahlen dort Werbung. Wichtig sei ihm: „Man darf es nicht kompliziert machen!“ Kay Steding (CDU) ergänzte: „Es müssen feste Standorte, kostenfrei, niederschwellig und ohne Bauantrag oder mit Vorlage von Katasteramtsplänen sein!“ Radikaler sah es Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser, selbst Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück und daher in Fragen des Verwaltungsrechts ein ausgesprochener Profi. Seine Rechtsauffassung: Der Paragraf 66 (1) NbauO lässt auf Antrag Abweichungen von den Anforderungen des Gesetzes zu, sofern die baulichen Anlagen (hier Werbebanner) nicht die öffentliche Sicherheit gefährden. Neuhäuser dazu: „Ich erkläre mich bereit, den Vereinen entsprechende Vordrucke zu erstellen, in die sie nur die erforderlichen Daten eintragen müssen und sie dann bei der Verwaltung einreichen können!“ Seitdem er Fahrstunden in Rinteln zur Erlangung des Führerscheins gemacht habe, würden die Banner an den Brücken hängen und niemand sei deshalb bislang gefährdet oder geschädigt worden. Der Zweck der Vorschrift, Menschen im Verkehrsraum vor Ablenkungen zu schützen, greife also nicht. Er forderte die Verwaltung daher auf, bis zur Ratssitzung am 23. Mai darzustellen, ob und aus welchen Gründen es nicht möglich sein soll, Werbebanner nach dieser Ausnahmevorschrift zuzulassen. Diesem Antrag Neuhäusers folgte der Bauausschuss und so wird sich der Rat am 23. Mai mit dem Thema befassen.
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