Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Härtefallregelung bei der neuen Grundsteuer beschlossen. Ziel ist es, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer vor übermäßigen finanziellen Belastungen durch das neue Flächen-Lage-Modell zu schützen. Der Entwurf wurde nun in die Verbandsbeteiligung gegeben und soll nach der parlamentarischen Sommerpause im Landtag beraten werden.
„Das neue Gesetz schützt Menschen vor Härtefällen und sorgt dafür, dass die Grundsteuer in Niedersachsen auch in besonderen Einzelfällen fair bleibt“, betont Wiebke Osigus, SPD-Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Neustadt/Wunstorf. Gemeinden sollen künftig auf Antrag die Grundsteuer ganz oder teilweise erlassen können, wenn die Belastung im Einzelfall als unzumutbar gilt. Besonders profitieren könnten Eigentümer von Grundstücken, bei denen Fläche, Nutzung und steuerliche Bewertung stark auseinanderklaffen – etwa bei ehemaligen landwirtschaftlichen Resthöfen mit ungenutzten Nebengebäuden, nicht bebaubaren Außenbereichsflächen oder speziellen Nutzungen wie Reitplätzen oder Golfanlagen außerhalb kommunaler oder vereinsgebundener Trägerschaft.
Anträge auf Erlass können jeweils bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Bleiben die Verhältnisse unverändert, genügt ein einmaliger Antrag. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Kommunen.
Doch wie sieht es konkret in Wunstorf aus? Stadtsprecher Daniel Pfingsten verweist darauf, dass es sich derzeit noch um einen Entwurf der Landesregierung handelt, der sich im Beteiligungsverfahren befindet. Ob sich der Wortlaut noch ändert, sei offen. Zudem könne die Stadt aktuell nicht beurteilen, ob es in Wunstorf überhaupt betroffene Fälle gibt. Die vom Finanzamt übermittelten Daten zur Grundsteuer B unterscheiden lediglich zwischen bebaut und unbebaut – weiterführende Informationen zu den Objekten liegen der Stadt nicht vor. „Nach der Beschlussfassung durch den Landtag müssten sich betroffene Eigentümer aktiv bei uns melden und einen Antrag stellen“, so Pfingsten. Die Prüfung erfolge dann anhand der eingereichten Nachweise – stets als Einzelfallentscheidung.
Mit der geplanten Regelung nutzt Niedersachsen die Spielräume des Bundesrechts, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und die Akzeptanz der neuen Grundsteuer zu stärken.