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“Die Redaktion weist darauf hin, dass der Inhalt der Leserbriefe die Ansicht der Einsender wiedergibt, die mit der Meinung der Redaktion oder des Verlags nicht unbedingt übereinstimmt.” (Foto: privat)

Leserbrief: „Mit denen kann man schlecht zusammenarbeiten“

In dem genannten Artikel wurden von Herrn Gburek laut unserer Auffassung Zusammenhänge falsch impliziert, statt Fakten darzustellen: Die im Rat Hülsede in der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 einstimmig angenommene Beschlussvorlage zur Sanierung des Parkplatzes an der K57, eingebracht vom Hülseder Gegenwind und der SPD wurde nach der Sitzung von Bürgermeister Herrn Steinmeyer ohne Rücksprache mit dem damaligen Gemeindedirektor Herrn Schellhaus an die Kommunalaufsicht des Landkreises zur Überprüfung weitergeleitet. Damit machte Bürgermeister Herr Steinmeyer sein Misstrauen in die Fähigkeiten des Gemeindedirektors öffentlich! Dies beantwortete Herr Schellhaus konsequenterweise mit seinem sofortigen Rücktritt als Gemeindedirektor, da er keine Vertrauensbasis mehr zur Zusammenarbeit mit Herrn Steinmeyer sah. Herr Schellhaus war zu diesem Zeitpunkt über neun Jahre lang ehrenamtlich als Gemeindedirektor und stellvertretender Gemeindedirektor für die Gemeinde Hülsede tätig. Für seinen engagierten Einsatz für die Gemeinde in all diesen Jahren, seine hohe Integrität und Sachkenntnis verdient er unseren höchsten Respekt. Eine offizielle Verabschiedung mit gebührender Würdigung durch den gesamten Gemeinderat scheiterte aber an der Haltung der Gruppe CDU/Grüne, die eine Ehrung ablehnte. Bei einem gemeinsamen Essen mit Herrn Schellhaus und dem stellvertretenden Gemeindedirektor Herrn Eckel sprachen die Ratsmitglieder der SPD und des Hülseder Gegenwinds Herrn Schellhaus ihren Dank und ihre Wertschätzung aus. In einer Videokonferenz am 20.10.2024 mit Landrat Jörg Farr, dem neuen Gemeindedirektor Herrn Jacobs, stellvertretendem Gemeindedirektor Herrn Eckel, dem zurückgetretenen Herrn Schellhaus, dem Vertreter der Kommunalaufsicht Herrn Besser und Bürgermeister Herrn Steinmeyer wurde dann klargestellt, dass die im Protokoll der Ratssitzung vom 20.02.2024 stehende Anmerkung von Herrn Schellhaus nicht zu beanstanden ist, dass Prüfanfragen an den Landkreis mit dem Gemeindedirektor abzustimmen sind und Beschlussvorlagen formell immer die Aufforderung an die Verwaltung beinhalten müssen, sie vor ihrer Umsetzung zu prüfen.
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