Die Stadt plant Änderungen bei den Geschwindigkeitsregelungen im Wunstorfer Süden: In der Herzog-Wilhelm-Straße soll Tempo 30 durchgehend gelten. Damit wird die bisherige Lücke zwischen der Zone-30 an der Äbtissin-Jutta-Straße und der Engstelle Am Herrendienstweg geschlossen. Eine durchgehende Tempo-30-Zone ist jedoch nicht möglich, da Vorfahrtsregelungen dem entgegenstehen, erklärt die Verwaltung. In der Emanuel-Grund-Straße soll hingegen eine provisorische Tempo 30-Regelung fallen. Künftig sollen hier wieder klarere Regeln gelten. Zu schnell gefahren wird aber weiterhin.
In der Emanuel-Grund-Straße wird die provisorische Geschwindigkeitsreduzierung zwischen Edith-Sonntag-Straße und Otto-Kahrens-Straße aufgehoben. Grund für die Anpassung sind die Ergebnisse einer Verkehrsschau, die eine fehlende Notwendigkeit für eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich festgestellt hat. Die Straße ist relativ breit, nur einseitig bebaut und weist keine Gefahrenstellen auf. Eine bislang nur markierte Engstelle, die sich in diesem Abschnitt befindet, ist verblasst und kaum noch erkennbar. Als diese Lösung 2025 umgesetzt wurde, bestand nach Angaben der Verwaltung die Hoffnung, dass die Baugebietsentwicklung bereits weiter wäre. Dem ist aber nicht so. Die Beschilderung könne deshalb entfallen. Die baulich erkennbare Engstelle vor dem Kreisverkehr in Höhe des Spielplatzes und Skateparks bleibt hingegen bestehen.
Insgesamt weist die Straße einen außerörtlichen Charakter auf. Das bestätigen auch Messungen mit einem Seitenradar. Diese zeigen, dass die aktuelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h häufig überschritten wird. Im November lagen 50,9 Prozent der erfassten Fahrzeuge über diesem Wert, 4,1 Prozent sogar über 70 km/h. Die Verwaltung schließt aus diesen Werten, dass die derzeitige Beschilderung für die Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar sei. Allerdings weist die Behörde auch darauf hin, dass die Messungen mit dem Seitenradar nicht präzise sind und daher nur eine begrenzte Aussagekraft bieten. Beschwerden der Anlieger stützen aber die gemessenen Geschwindigkeiten. Rechtssichere Messungen seien dagegen nicht möglich. Als Gründe nennt die Verwaltung die vorgeschriebenen Mindestabstände zu geschwindigkeitsändernden Verkehrszeichen sowie technische Vorgaben.
„Geschwindigkeitsregelung sollten insgesamt immer erkennbar, nachvollziehbar und im Endeffekt auch überwachbar sein”, schreibt die Verwaltung in einer aktuellen Informationsvorlage. Die bislang geltenden Regelungen in der Emanuel-Grund-Straße entsprechen diesem Grundsatz nicht und sollten daher geändert werden. Da rechtssichere Messungen auf der Straße derzeit nicht möglich sind, wird vorgeschlagen, zumindest provisorische bauliche Elemente zu installieren, um die Wahrnehmung der Straße zu verändern. Wenn darüber hinaus eine Anpassung der Beschilderung erfolgt ist, könne erneut überprüft werden, ob die Regelungen funktionieren. Bei weiteren Verstößen sind dann auch rechtssichere Geschwindigkeitskontrollen möglich. Eine Neubewertung der Strecke ist vorgesehen, sobald neue Baugebiete und zusätzliche Querungsmöglichkeiten hergestellt sind.
Die hohen Geschwindigkeiten, die auf der Emanuel-Grund-Straße gefahren werden, sind bereits seit dem Bau der Straße vor über zehn Jahren ein Thema. Anlieger beschweren sich regelmäßig und fordern eine Tempo-Begrenzung sowie Kontrollen. Verwaltung und Polizei hingegen verweisen auf eine überschaubare Gefahrenlage. Die Politik hat wiederum mit Kompromissvorschlägen zu reagieren versucht. Erfolgreich scheinen diese Lösungsansätze jedoch bislang nicht.