Die Anmeldungen zur Einschulung des Schuljahres 2025/2026 finden bis Mai 2024 statt. Alle Kinder, die bis zum 1. Oktober 2026 sechs Jahre alt werden sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden oder am 1. Oktober Geburtstag haben, können den Einschulungstermin auch um ein Jahr zu verschieben. Die Erklärung ist vor dem Beginn des Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Die konkreten Anmeldetermine der jeweiligen Schulen sowie weitere Einzelheiten werden den Eltern schulpflichtiger Kinder direkt durch Informationsschreiben zwischen März und Mai 2024 mitgeteilt.