Nach einer Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle verzögert sich die Vergabe der Planungsleistungen für die Innenstadtsanierung weiter. Ein Sanierungsträger hat dagegen schon mit der Arbeit begonnen. Eigentümer werden über gesetzliche Vorgaben, Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile im Sanierungsgebiet informiert. Ein Einladungsschreiben der Stadt sorgt allerdings für Wirbel.
Wie der Sonderbeauftragte für die Innenstadt, Alexander Stockum, am Montagabend (8. Juni) mitteilte, ist gegen die Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle eingelegt worden. Ein Prozessbevollmächtigter des im Vergabeverfahren unterlegenen Planungsbüros aus Berlin habe den Schritt veranlasst, so Stockum. Deshalb könne der Zuschlag an das im Verfahren siegreiche Büro kerck + partner aus Hannover weiterhin nicht erteilt werden. Eine Aufforderung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme liegt der Stadt bislang nicht vor, so Stockum weiter. Die CDU hat auf die Meldung bereits reagiert und sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt. „Die Mitteilung überrascht uns nicht. Wir befürchten weiterhin eine monatelange Hängepartie“, sagt Fraktionsvorsitzende Christiane Schweer. Nun müsse die Verwaltung Erklärungen über Auswirkungen und mögliche weitere Kosten liefern. Das Thema soll daher kurzfristig noch auf die Tagesordnung für den nächsten Bauausschuss am 18. Juni gesetzt werden.
Der Sanierungsträger DSK hat unterdessen seine Arbeit bereits aufgenommen. In der Sitzung des Ortsrates am 3. Juni stellte sich das Büro vor. DSK gibt es seit fast 70 Jahren und ist einer der größten Sanierungsträger bundesweit. Über 1000 Projekte, 17 Regionalbüros und rund 4,5 Mrd. Euro Treuhandvermögen, das sind nur einige Kennzahlen. In Niedersachsen werden aktuell 80 Maßnahmen betreut, darunter die Innenstadtsanierung in Wunstorf. In diesem Zusammenhang ist auch über die kommunale Förderrichtlinie für die Bezuschussung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet berichtet worden. Diese soll den Eigentümern im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 29. Juni näher erläutert werden. Gesetzliche Vorgaben, Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile im Sanierungsgebiet stehen dann im Mittelpunkt.
Ein dazu versandtes Informationsschreiben sorgt allerdings für Diskussionen. Über 100 Einladungen sind verschickt worden. Darin ist unter anderem von einem Sanierungsvermerk die Rede, der im Grundbuch eingetragen wird und nun bei Eigentümern für Aufsehen sorgt. Was das konkret bedeutet, präzisiert die Verwaltung in einer weiteren Mitteilung. Ein Sanierungsvermerk wird demnach im Grundbuch eingetragen, wenn ein Grundstück innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets liegt. Damit wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Veränderungen an Grundstücken und Gebäuden der Genehmigung durch die zuständige Kommune unterliegen. Ziel ist es, die städtebauliche Entwicklung zu steuern und aufeinander abzustimmen. Die Kommune verfolgt damit in der Regel Leitgedanken wie die Verbesserung der Infrastruktur, die Aufwertung des Wohnumfelds oder die Anpassung an moderne Nutzungsanforderungen.
Es handele sich um bundesrechtliche Vorgaben des Baugesetzbuchs. Eine vorherige Abstimmung sei wichtig, um Fehlinvestitionen auszuschließen und um über Fördermöglichkeiten zu informieren, so die Stadt. Eigentümer können nur dann steuerliche Abschreibungen geltend machen oder Fördermittel beantragen, wenn Maßnahmen zuvor genehmigt wurden. Was auf den ersten Blick wie eine bürokratische Hürde wirke, sei in Wahrheit die Voraussetzung für finanzielle Unterstützung, heißt es in der Erklärung. „Die Genehmigungspflicht ist im Sanierungsrecht quasi die Eintrittskarte für staatliche Zuschüsse und Steuervorteile”, so Bürgermeister Carsten Piellusch. Unter bestimmten Voraussetzungen können also Fördermittel oder steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, etwa für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Im Ortsrat war von 30 Prozent und maximal 30.000 Euro die Rede, bei Baudenkmälern wäre es noch etwas mehr.
Aus kommunaler Sicht ist der Sanierungsvermerk somit ein wirksames Steuerungsinstrument, das zugleich Chancen für Eigentümer eröffnet. Grundstücke in sanierten Gebieten gewinnen häufig an Wert, weil sich Infrastruktur, Wohnqualität und Umfeld verbessern. Kritiker halten dagegen, dass Eigentümer nicht mehr uneingeschränkt über ihr Grundstück verfügen können. Als Beleg verweisen sie auf eine umfangreiche Liste von Genehmigungspflichten auf der Rückseite des Einladungsschreibens, die aus Sicht der Betroffenen sehr restriktiv wirke. Die Stadt betont hingegen, sie informiere damit lediglich umfassend im Sinne des Gesetzes und verweist auf die bestehenden Beratungsangebote. „Unser Ziel ist es nicht, Eigentümer einzuschränken, sondern sie bestmöglich zu unterstützen“, sagt der Bürgermeister.
Die Stadt hat begleitend mehrere Informations- und Beratungsangebote eingerichtet. Dazu gehören eine wöchentliche Sprechstunde des Sanierungsträgers DSK jeweils dienstags von 14 bis 17 Uhr im neuen Innenstadtbüro sowie eine zentrale Informationsveranstaltung am 29. Juni um 19 Uhr in der Abtei. Zudem stehen Ansprechpartner in Verwaltung und beim Sanierungsträger zur Verfügung.